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Glossar (Detailansicht)

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Ausfuhrgewährleistungen der Bundesrepublik Deutschland
Beschreibungen des Begriffes:

Formen der Bundesdeckungen zur Stärkung der Exportwirtschaft

Die deutsche Bundesregierung fördert mit den Ausfuhrgewährleistungen für Exportrisiken eines der bedeutendsten Schlüsselsegmente der deutschen Wirtschaft. Die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG und die PwC Deutsche Revision AG bearbeiten als vom Bund beauftragte Mandatare im Konsortium die Ausfuhrgewährleistungen der Bundesrepublik Deutschland; federführend ist Euler Hermes. Das Mandatarkonsortium ist damit der Partner der Exportwirtschaft für alle Fragen der staatlichen Exportkreditversicherung. Diese sichert Banken und deutsche Exporteure gegen das Risiko des Zahlungsausfalls bei Exporten. Damit können deutsche Exporteure und Kreditinstitute ihre Käufer- und Länderrisiken aus Exportgeschäften absichern. Zuständig für die Entscheidungen ist der Interministerielle Ausschuss für Ausfuhrgarantien und Ausfuhrbürgschaften (IMA).

Die Formen der Bundesdeckungen sind so vielfältig wie die Exportgeschäfte selbst. Es können Risiken sowohl vor als auch nach dem Versand abgesichert werden, zusätzlich wird eine Vielzahl von Sonderdeckungen angeboten. Kreditinstitute können Gewährleistungen für ihre gebundenen Finanzkredite erhalten.

Grundlage für die Prämien ist ein OECD-einheitliches Entgeltsystem. Die Selbstbeteiligung des Deckungsnehmers liegt je nach Absicherungsform im Regelfall zwischen 5 % und 15 %.

Der bei Euler Hermes zu stellende Antrag auf eine Ausfuhrgewährleistung sollte möglichst schon vor dem endgültigen Abschluss des Exportvertrags gestellt werden. Wesentliche Voraussetzung sind u.a. angemessene Zahlungsbedingungen.

Typ des Begriff: definition
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