Zum Hauptinhalt springen


Glossar (Detailansicht)

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Ausschnittbildung
Beschreibungen des Begriffes:

Nur bestimmte Debitoren sollen versichert oder finanziert werden

Die grundsätzliche Anbietungspflicht bei Mantelverträgen der Kreditversicherung kann beschränkt werden durch eine sogenannte Ausschnittbildung. Hier versichert der Versicherungsnehmer nur bestimmte Teilbereiche seines Geschäftes. Für die Ausschnittbildung ist die eindeutige Abgrenzbarkeit erforderlich, damit feststeht, ob ein Abnehmer anbietungspflichtg ist oder nicht. Beispiele für Ausschnittbildungen sind: Produktbereiche, Geschäftsbereiche, Abnehmerbranchen, Länderausschnitte.

Typ des Begriff: definition
Zurück