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Glossar (Detailansicht)

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Auszahlung
Beschreibungen des Begriffes:

Begriff aus dem Factoring, in der Regel 80% - 90% der angekauften Forderungen

Der Factor zahlt nach Ankauf der Forderungen in der Regel 80% bis 90 % des Rechnungsbetrags aus.

Die Restsumme (Abzugsquote) dient als Sicherheitseinbehalt für Erlösschmälerungen (Skonti, Rabatte, Reklamationen) und wird unverzüglich nach Zahlung durch den Debitor ausgekehrt. Ist die Forderungen nach Ablauf einer vereinbarten Frist (90 bis 120 Tage nach Fälligkeit) nicht bezahlt oder der Delkrederefall eingetreten, zahlt der Factor ebenfalls den Einbehalt an den Factoringkunden.

Typ des Begriff: definition
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