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Glossar (Detailansicht)

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: BaFin
Beschreibungen des Begriffes:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen

Die Hauptaufgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist, die Funktionsfähigkeit, Stabilität und Integrität des gesamten deutschen Finanzsystems zu sichern. Im Jahre 2002 wurde BaFin aus den drei ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (BAKred), für das Versicherungswesen (BAV) und für den Wertpapierhandel (BAWe) gegründet. Die Bundesanstalt steht unter der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen.

BaFin: Abkürzung für: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen

BaFin-Erlass / Bafin-Hinweise zum Factoring

(Stand Januar 2009)

Artikel 27 des Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009) hat den Katalog der Finanzdienstleistungen in § 1 Abs. 1a Satz 2 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) um zwei Tatbestände ergänzt. Einer davon betrifft das Factoring - den laufenden Ankauf von Forderungen auf der Grundlage von Rahmenverträgen mit oder ohne Rückgriff (Factoring) - § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG;

Der Finanzdienstleistungstatbestand ?Factoring? setzt voraus:

1. den ?Ankauf? von Forderungen;

2. laufend, auf der Grundlage von Rahmenverträgen;

3. Finanzierungsfunktion.

 

 

Weiterführende Informationen zum BaFin-Erlass Factoring

Typ des Begriff: acronym
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