Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Vorausabtretungsklausel
- Beschreibungen des Begriffes:
Begriff aus der Kreditversicherung
Die Vorabtretungsklausel ist die Formulierung der Abtretung einer künftigen Forderung. Dies kann sehr zweckmäßig sein, wenn z. B. der Kunde die vom Versicherungsnehmer gelieferte Ware vor Bezahlung auf Ziel an einen Dritten weiterververkauft und zahlungsunfähig wird. Mit dieser Klausel hat der Versicherungsnehmer dann die Forderung an den Dritten.
- Typ des Begriff: definition