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Glossar (Detailansicht)

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Vorausabtretungsklausel
Beschreibungen des Begriffes:

Begriff aus der Kreditversicherung

Die Vorabtretungsklausel ist die Formulierung der Abtretung einer künftigen Forderung. Dies kann sehr zweckmäßig sein, wenn z. B. der Kunde die vom Versicherungsnehmer gelieferte Ware vor Bezahlung auf Ziel an einen Dritten weiterververkauft und zahlungsunfähig wird. Mit dieser Klausel hat der Versicherungsnehmer dann die Forderung an den Dritten.

Typ des Begriff: definition
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