Zum Hauptinhalt springen


Glossar (Detailansicht)

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Bonität
Beschreibungen des Begriffes:

Aussagen über die Ertragskraft eines Unternehmens oder Person

Im weiteren Sinne Fähigkeit eines institutionellen oder individuellen Schuldners, in der Zukunft seinen Schuldendienstverpflichtungen nachzukommen; im engeren Sinne relative Ertragskraft des Schuldners in der Zukunft, die Quantifizierung des Grades der zukünftigen Schuldendienstfähigkeit eines Schuldners. Letztere ist Ergebnis einer Kreditwürdigkeitsbeurteilung (Kreditwürdigkeitsprüfung, Bonitätsprüfung), im wesentlichen ausgehend von der zu erwartenden Ertragsentwicklung, die von der individuellen Leistungsfähigkeit und von der diese Leistungsfähigkeit beeinflussenden Gesamtentwicklung (z.B. Branchenkonjunktur und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt) determiniert wird. - Schuldner mit einer zweifelsfreien (zweifelhaften) Bonität werden i.d.R. ungesicherte Kredite (Blankokredite) gewährt (nicht gewährt). Zwischen diesen beiden Extremen sind die meisten Kreditengagements einzustufen, die entsprechend dem sich aus den unsicheren Ertragserwartungen ergebenden Risikogehalt durch Sicherheiten (z.B. Bürgschaften, Grundschulden) u.a. Risikoäquivalente (z.B. Risikoprämien und -versicherungen) abgesichert werden. - Vgl. auch Rating. - Auskünfte über die Bonität eines Geschäftspartners erteilen neben den Banken auch Auskunfteien (z.B. Creditreform, Bürgel, Dun & Bradstreet, Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung - SCHUFA).Die laufende Bonitätsprüfung der DebitorenDienstleistung auf Ziel bezieht" lang=""> gehört zum Service des Factors.

Typ des Begriff: definition
Zurück