Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Bonitätsprüfung
- Beschreibungen des Begriffes:
Standardisierte Kriterien zur Feststellung der Ertragskraft eins Unternehmens oder Person
Prüfung der Bonität eines Kontrahenten vor Vertragsabschluß.
1. Bonitätsprüfung seitens Banken: Vgl. Kreditwürdigkeitsprüfung.
2. Bei maschineller Auftragsbearbeitung vorgenommene Prüfung, ob das dem
jeweiligen Kunden eingeräumte Kreditlimit durch die Auftragserfüllung nicht
überschritten wird.
- Typ des Begriff: definition