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Glossar (Detailansicht)

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Bonitätsprüfung
Beschreibungen des Begriffes:

Standardisierte Kriterien zur Feststellung der Ertragskraft eins Unternehmens oder Person

Prüfung der Bonität eines Kontrahenten vor Vertragsabschluß.

 

1. Bonitätsprüfung seitens Banken: Vgl. Kreditwürdigkeitsprüfung.

 

2. Bei maschineller Auftragsbearbeitung vorgenommene Prüfung, ob das dem

jeweiligen Kunden eingeräumte Kreditlimit durch die Auftragserfüllung nicht

überschritten wird.

Typ des Begriff: definition
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