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Glossar (Detailansicht)

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Bürgschaften
Beschreibungen des Begriffes:

Verpflichtender Vertrag zugunsten Dritter

Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten (des so genannten Hauptschuldners) verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen. Der Gläubiger will sich durch die Bürgschaft für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners absichern.

Typ des Begriff: definition
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