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Glossar (Detailansicht)

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Einhaftung
Beschreibungen des Begriffes:

Risikoübernahme bei Wechsel Versicherer

Hierunter ist in der Kreditversicherung im Zuge eines Versichererwechsels die versicherungstechnische Limitübernahme durch den neuen Kreditversicherer zu einem festgelegten Zeitpunkt vor Vertragsbeginn zu verstehen.

Der Vorteil einer solchen Regelung liegt in dem Umstand, dass in den meisten Kreditversicherungsverträgen keine Aushaftung vereinbart ist. Schadenfälle, die nach dem Zeitpunkt des Versichererwechsels auftreten, können dann vom neuen Kreditversicherer reguliert werden, wenn zum Zeitpunkt der Einhaftung ein gültiges Limit bestanden hat und die sonstigen Voraussetzungen für den Versicherungsschutz bei diesem Abnehmer erfüllt sind.

Für die Einhaftung ist grundsätzlich eine Mehrprämie zu zahlen, die üblicherweise in Form einer Einmalzahlung geleistet wird und sich nach

Typ des Begriff: definition
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