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Glossar (Detailansicht)

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Einkaufsverband
Beschreibungen des Begriffes:

Zusammenschluss von Gleichgesinnten zwecks Margenvorteile

Ist ein Zusammenschluß von Handels- und Handwerksbetrieben, Großhändlern und Warenhäusern zu gemeinschaftlichem Einkauf mit der Zielsetzung, Preisvorteile durch Großeinkauf auszunutzen.

Der Einkauf kann erfolgen:

1. Im Eigengeschäft: Hierbei kauft der Einkaufsverband auf eigene Rechnung und läßt die Ware über sein Lager laufen (Lagergeschäft) oder er leitet sie aus Gründen der Kostenersparnis vom Hersteller direkt zum Mitglied (Streckengeschäft).

2. Im Vermittlungsgeschäft: Dabei kaufen die Mitglieder auf eigene Rechnung beim Lieferanten. Die Konditionen (Qualität, Verpackung, Preise) handelt der Verband mit den Lieferanten aus. Zusätzlich übernimmt der Verband hier Servicefunktionen im Marketingbereich (Werbung, Verkaufsförderung); weiterhin stellt er Dienstleistungen im kaufmännischen sowie im organisatorischen Bereich zur Verfügung.

Für die Risikobeurteilung von Verbänden im Vermittlungsgeschäft und deren Mitgliedern ist entscheidend, ob

1. der Verband die Funktion der Zentralregulierung ausübt oder nicht

2. die Mitglieder bei Zentralregulierung an den Verband mit schuldbefreiender Wirkung bezahlen (Inkassomandat) oder nicht

3. der Verband im Fall der Zahlungsunfähigkeit eines Mitgliedes das Delkredere übernimmt und wie werthaltig diese Delkrederzusage ist.

Typ des Begriff: definition
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