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Glossar (Detailansicht)

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Einzeldebitorenabsicherung
Beschreibungen des Begriffes:

Absicherung eines Debitors gegen Forderungsausfall

Im Gegensatz zu der Anbietungspflicht beim Mantelvertrag in der Kreditversicherung, können im Rahmen der Einzeldebitorenabsicherung auch einzelne DebitorenDienstleistung auf Ziel bezieht" lang=""> mit revolvierenden Forderungen abgesichert werden.

Seit Bestehen der Kreditversicherung herrschte der Grundsatz vor, dass nur alles oder nichts versichert werden konnte. Die Einzeldebitorenabsicherung schließt nun hier die Lücke zwischen dem bisherigen Versicherungsangebot und der ständig gestiegenen Nachfrage nach der Absicherung einzelner Debitoren / Abnehmer.

Typ des Begriff: definition
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