Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Fachmakler
- Beschreibungen des Begriffes:
Versicherungsmakler mit besonderen Kenntnissen
Unbestimmter Rechtsbegriff. Kein geschütztes Berufsbild. In der Regel sind dies Versicherungsmakler die sich auf eine bestimmte Branche oder Produkte spezialisiert haben.
z.B.:Fachmakler für Kreditversicherung, Fachmakler für Factoring, Fachmakler D&O,