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Glossar (Detailansicht)

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Factoring
Beschreibungen des Begriffes:

Unter Factoring versteht man den Kauf von Geldforderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungsgeschäften durch eine Factoringgesellschaft

Das klassische Factoring stellt eine flexible Forderungsfinanzierung (Finanzierungsfunktion) dar, die Debitorenrisiken (zu 100%) absichert (Delkrederefunktion) und den Forderungsverkäufer in den Bereichen Verwaltung und Inkasso entlastet (Dienstleistungsfunktion).

Nicht in jedem Fall sind Unternehmen, die Forderungen veräußern wollen, jedoch daran interessiert, alle Funktionen des Factorings zu nutzen. Wird jeweils nur eine Funktion genutzt, spricht man nicht mehr von Factoring sondern von:

 

 

Zessionskredit bei ausschließlicher Finanzierung.

Kreditversicherung bei ausschließlicher Übernahme des Forderungsausfallrisikos (Delkredere).

EDV-Service mit Inkassomandat bei ausschließlicher Übernahme der Dienstleistung.

Bei Ausklammerung des Ausfallrisikos liegt unechtes Factoring bzw. Factoring ohne Delkredere vor.

Typ des Begriff: definition
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