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Glossar (Detailansicht)

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Factoringvertrag
Beschreibungen des Begriffes:

Form einer Finanzdienstleistung

Factoring ist ein Vertrag über die Abtretung einer Forderung im Rahmen eines Forderungskaufvertrages.

Factoring ist eine Form der Finanzdienstleistung. Der Factoring-Vertrag ist selbst gesetzlich nicht geregelt. Die Rechtslage bestimmt sich nach dem allgemeinen Recht.

Juristisch wird zwischen dem echten und dem unechten Factoring unterschieden:

Typ des Begriff: definition
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