Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Factoringvertrag
- Beschreibungen des Begriffes:
Form einer Finanzdienstleistung
Factoring ist ein Vertrag über die Abtretung einer Forderung im Rahmen eines Forderungskaufvertrages.
Factoring ist eine Form der Finanzdienstleistung. Der Factoring-Vertrag ist selbst gesetzlich nicht geregelt. Die Rechtslage bestimmt sich nach dem allgemeinen Recht.
Juristisch wird zwischen dem echten und dem unechten Factoring unterschieden:
- Typ des Begriff: definition