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Glossar (Detailansicht)

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Forfaitierung
Beschreibungen des Begriffes:

Ankauf einer Forderng

Forfaitierung ist der Ankauf einer Forderung unter Verzicht auf einen Rückgriff gegen den Verkäufer bei Zahlungsausfall (à forfait = im Bausch und Bogen ohne Regress).em i.d.R. deutschen Lieferanten werden die Forderungen (überwiegend in Wechselform) so abgenommen, dass er nur noch für den rechtlichen Bestand haftet, er aber nicht mehr das wirtschaftliche und politische Risiko trägt.

Meistens werden vom Importeur Solawechsel beigebracht, die praktisch ein absolutes Zahlungsversprechen darstellen, wobei die Haftung des Indossant durch einen entsprechenden Vermerk (z.B. "ohne Regress") ausgeschlossen wird.

Bei einem Akzept muss gegenüber dem Aussteller eine Freistellungserklärung gegeben werden, die allerdings nur zivilrechtliche Bedeutung hat.

Typ des Begriff: definition
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