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Glossar (Detailansicht)

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Warenkreditversicherung
Beschreibungen des Begriffes:

Die Warenkreditversicherung, im Sprachgebrauch oft verkürzt Kreditversicherung genannt ist eine Forderungsausfallversicherung.

Die Warenkreditversicherung sichert Forderungen aus Warenlieferungen und / oder Dienstleistungen gegen inländische Abnehmer ab. Exporte werden durch eine Ausfuhrkreditversicherung (Exportkreditversicherung) abgesichert.

 

Unternehmen sichern sich gegen den finanziellen Verlust bei Forderungsausfall ab. Fällt eine Forderung aus, springt die Warenreditversicherung ein - so der Grundgedanke der Kreditversicherung.

Nicht weniger wichtig ist neben der Schadenvergütung die Funktion der Schadenverhütung durch den Kreditversicherer. Bevor ein Lieferant einen Abnehmer mit einem Zahlungsziel beliefert, holt er sich eine positive Kreditentscheidung (Kreditlimit) bei seinem Kreditversicherer. Abnehmer mit unzureichender Bonität werden nicht versichert. Der Lieferant sollte in solchen Fällen zu Vorkasse wechseln oder Kreditsicherungen verlangen.

Als dritte wesentliche Fumnktion der Warenkreditversicherung ist die Schadenminderung zu nennen. Kommt es zu Zahlungsstörungen bis hin zur Insolovenz eines Abnehmers bündelt der Kreditversicherer die Interessen seiner bei ihm versicherten Lieferanten, um sie gegenüber dem Insolvenzverwalter und anderen Gläubigern (Banken, Sparkassen) zu vertreten

Typ des Begriff: definition
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