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Glossar (Detailansicht)

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Gegengeschäfte
Beschreibungen des Begriffes:

Weitgehender Verzicht von Zahlungen

Die sogenannten Gegengeschäfte gehören zu den Finanzierungsinstrumenten, die in Folge der Devisenknappheit zahlreicher Länder entstanden sind. Als Gegengeschäfte bezeichnet man eine Vielzahl von bilateralen und/oder multilateralen Warenhandelstransaktionen, die eine Koppelung des Liefervertrages mit dem Import eines anderen Realgutes verbinden.

Die Bandbreite reicht von Barter-Geschäften, d.h. reinem Naturaltausch, über die verschiedenen Arten von Kompensationsgeschäften, bei denen sich der Exporteur verpflichtet, Güter seines ausländischen Vertragspartners in einem festgelegten Umfang zu erwerben, bis zu den sogenannten Buy-back-Geschäften, bei denen der deutsche Exporteur die auf seiner Anlage hergestellten Produkte an Zahlungs Statt zurückkauft.

Gemeinsame Basis von Gegengeschäften ist die Tatsache, dass weitestgehend von Zahlungen in Devisen abstrahiert wird und stattdessen entsprechende, nicht monetäre Ressourcen des Käuferlandes angeboten werden.

Zur Bewältigung des speziellen Procedere in diesem Bereich stehen Spezialisten zur Verfügung, die den Markt und seine Usancen kennen.

Wer als Unternehmer Gegengeschäfte betreiben will oder muss, sollte die vielfältigen Risiken in diesem Bereich kennen. Hierzu gehören z. B. die Qualität der Kompensationsware, das Problem der Verrechnungsbepreisung, Ersatzware bei Lieferausfall sowie Zwischenfinanzierungsprobleme aufgrund nicht stichhaltiger Sicherheiten.

Typ des Begriff: definition
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