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Glossar (Detailansicht)

 

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Name des Begriffes: Insolvenzordnung
Beschreibungen des Begriffes:

Regelt Insolvenzverfahren

Die Insolvenzordnung (InsO) regelt in Deutschland das Insolvenzverfahren, ein spezielles Verfahren der Zwangsvollstreckung, das dazu dient, mehrere Gläubiger eines zahlungsunfähigen (insolventen) Schuldners gleichmäßig zu befriedigen.

Die Insolvenzordnung trat am 1. Januar 1999 in Kraft. Sie ersetzte in den alten Bundesländern die Konkursordnung vom 10. Februar 1877 und die Vergleichsordnung vom 26. Februar 1935, in den neuen Bundesländern die Gesamtvollstreckungsordnung vom 6. Juni 1990, die nach dem Einigungsvertrag im Beitrittsgebiet als Bundesgesetz fort galt.

Factoring-Institute sind als Aussonderungsberichtigte gem. § 47 InsO bezüglich der ihnen gehörenden Forderungen besonders gesichert in der Insolvenz des Factoring-Kunden.

Typ des Begriff: definition
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