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Glossar (Detailansicht)

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Kautionsversicherung
Beschreibungen des Begriffes:

Anstatt einer Bank stellt ein Kreditversicherer die Avale und Bürgschaften

Anstatt einer Bank gewährt ein Kredit- / Kautionsversicherer die Avale und Bürgschaften.

Arten der Kautionsversicherung:

  • Bietungsbürgschaft - um die Angebotskonditionen im Falls der Auftragserteilung sicherzustellen
  • Anzahlungsbürgschaft (auch Vorauszahlungsbürgschaft) - um den Auftraggeber vor Verlusten bei Vorauszahlung von Leistungen abzusichern häufig im Anlagen- und Maschinenbau
  • Ausführungsbürgschaft - Baubeginn - Bauabnahme - um eine auftragsgemäße Ausführung sicherzustellen
  • Bauhandwerkersicherung nach nach § 650f BGB  - um Zahlung an den Auftraggeber für Leistungen sicherzustellen (sehr selten)
  • Vertragserfüllungsbürgschaft - Baubeginn bis Ende Gewährleistungsphase um auftragsgemäße Ausführung und Gewährleistung sicherzustellen
  • Ausführungsbürgschaft und Gewährleistungsbürgschaft "in einem"
  • Gewährleistungsbürgschaft um Mängelansprüche sicherzustellen - gilt ab Übergabe während der Gewährleistungsfrist nach VOB 4 Jahre / nach BGB 5 Jahre (je nach Bauvertrag)
Typ des Begriff: definition
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