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Glossar (Detailansicht)

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Kombi-Factoring
Beschreibungen des Begriffes:

Factoring auf Basis bestehender Warenkreditversicherung

Von Kombi-Factoring oder "aufgesatteltem" Factoring spricht man, wenn Unternehmen eine Kreditversicherung haben und diese um den Bereich der Finanzierung erweitern wollen.

Aufgrund der Kreditversicherung sind die Forderungen bereits abgesichert (Absicherung liegt i. d. R. zwischen 70 und 80%). Durch den Verkauf der Forderungen an den Factor wäre der Kreditversicherungsvertrag überflüssig, weil das Ausfallrisiko (Delkredere) beim Factor liegt.

Hier besteht nun die Möglichkeit, dass der Kreditversicherungsvertrag weiterhin bestehen bleibt und der Factor in Höhe der versicherten Forderungen Liquidität zur Verfügung stellt. Vorteil für den Factoringkunden: Er kann vorübergehend neue Liquidität nutzen, ohne den Kreditversicherungsvertrag zu kündigen. Weiterer positiver Nebeneffekt: Der Factor übernimmt den in der Kreditversicherung vereinbarten Selbstbehalt, so dass der Lieferant nun über eine Kreditversicherung mit 100%-Absicherung verfügt. Insbesondere Firmen mit zusätzlichem Finanzbedarf können sich mit dem "aufgesatteltem" Factoring unabhängig von der Laufzeit des Kreditversicherungsvertrages kurzfristig Liquidität verschaffen. Andernfalls könnte ein unterjährigem Wegfall der Kreditversicherung aufgrund des Factoringeinsatzes zur Folge haben, dass ein Unternehmen die garantierte Jahresprämie der Kreditversicherung entrichten muss, ohne dass es dafür ausreichend Leistungen aus der Versicherung in Anspruch nehmen wird. Das Einsatz des Kombi-Factoring bedarf insbesondere wegen der Aushaftungs-Problematik von Kreditversicherungsverträgen einer konzeptionellen Einzelfallbetrachtung, sinnvoller weise unter Zuhilfenahme externer Spezialisten (Factoringmakler).

Typ des Begriff: definition
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