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Glossar (Detailansicht)

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Kommissionsgeschäft
Beschreibungen des Begriffes:

Geschäft in eigenem Namen für fremde Rechnung

Die geschäftliche Betätigung eines Kaufmanns im eigenen Namen für fremde Rechnung, geregelt in §§ 383-406 HGB. Rechtlich ist das Kommissionsgeschäft ein auf eine Geschäftsbesorgung im Sinne des § 675 HGB gerichteter gegenseitiger Vertrag.

Typ des Begriff: definition
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