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Glossar (Detailansicht)

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Kreditziel
Beschreibungen des Begriffes:

Risikoausschluss - Begriff aus der Kreditversicherung

Bei der Kreditzielklausel handelt es sich um einen Risikoausschluss. Das bedeutet, dass ohne Hinzutreten weiterer Umstände der Versicherungsschutz für Neulieferungen endet, sobald eine Forderung älter als das vereinbarte Kreditziel ist oder erkennbar wird, dass eine Forderung nicht innerhalb des Kreditziels ausgeglichen werden kann. Alle nach Eintritt der Zielüberschreitung bzw. nach deren Erkennbarwerden entstehenden Forderungen gehen allein auf das Risiko des Versicherungsnehmers.

Geprüft wird die Zielinanspruchnahme anhand von Kontenblättern bzw. Kontoauszügen. Dabei wird jede Zahlung, Gutschrift etc. - gleichgültig, ob sie für eine genau bezeichnete Lieferung bestimmt war - stets auf die älteste Forderung angerechnet. Hierbei ist zu beachten, dass Scheck- und Wechselzahlungen erst mit dem Einlösungstag als Zahlung angesetzt werden.

Ist beispielsweise bei einem Kreditziel von 5 Monaten eine Forderung am 01.02. entstanden und wird sie am 01.05. mit einem Drei-Monats-Papier bezahlt, so ist bei Einlösung (01.08.) das Ziel (Ablauf 01.07.) um einen Monat überschritten. Diese Zielüberschreitung war aber schon bei Hereinnahme des Papiers am 01.05. erkennbar, d.h. nach dem 01.05. entstandene Forderungen sind nicht mehr versichert.

Typ des Begriff: definition
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