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Glossar (Detailansicht)

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Mietbürgschaften
Beschreibungen des Begriffes:

Bürgschaft im Rahmen eines Mietverhältnisses

Bei der Mietbürgschaft haftet der Bürge haftet als weiterer Schuldner für Forderungen aus dem Mietverhältnis zwischen dem Mieter und dem Vermieter.

 

Beispiel: Eltern bürgen für ihr Kind.

 

Grundsätzlich ist die Bürgschaft vom Bestand der Hauptschuld (Mietverhältnis) abhängig. Endet das Mietverhältnis, für das die Bürgschaft gestellt wurde, endet frühestens- auch die Haftung aus der Mietbürgschaft.

Typ des Begriff: definition
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