Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Obliegenheiten
- Beschreibungen des Begriffes:
Begriff aus der Versicherung
Hierbei handelt es sich nicht um schuldvertragliche Leistungspflichten des Versicherungsnehmers, sondern um Pflichten im eigenen Interesse. Werden Obliegenheiten verletzt, kann der Versicherer kündigen und sich im Versicherungsfall auf Leistungsfreiheit berufen (vgl. § 6 I, III VVG). Wichtige Obliegenheiten bei Versicherungsverträgen: Anzeigepflicht, Auskunftspflicht, Rettungspflicht.
Die Rechtsprechung hat für nach dem Versicherungsfall zu erfüllende Obliegenheiten (§ 6 III VVG) die scharfe gesetzlich vorgesehene Rechtsfolge der Leistungsfreiheit bei folgenlos gebliebenen vorsätzlichen Obliegenheiten bei Versicherungsverträgen abgemildert (sog. Relevanzrechtsprechung).
Obliegenheitsverletzungen von Repräsentanten werden dem Versicherungsnehmer zugerechnet.
- Typ des Begriff: definition