Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Ottawa-Konvention
- Beschreibungen des Begriffes:
Übereinkommen zum internationalen Factoring
Hiermit wird war das "Übereinkommen zum internationalen Factoring" bezeichnet. Diese Vereinbarung aus dem Jahre 1988 vereinfacht die Abtretung von Exportforderungen durch eine Anpassung internationaler Rechtsvorschriften und erleichtert dadurch die Finanzierung grenzüberschreitender Geschäfte.
Die Bundesrepublik hat dieses Übereinkommen nach fast zehnjährigen Bemühungen des Deutschen Factoring-Verbandes im Januar 1998 ratifiziert. Die Arbeit des Verbandes setzt sich durch eine Beteiligung an den Beratungen über einen Gesetzentwurf der United Nations Commission on International Trade Law (UNCITRAL) fort, der in seiner Wirkung für grenzüberschreitende Geschäfte über den Rechtsinhalt der ?Ottawa-Konvention' hinausgeht.