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Glossar (Detailansicht)

 

Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibungen des Begriffes:

Ein Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen

Liegt vor, wenn bei einem Abnehmer:

 

 

das Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist oder

die Annahme eines Schuldenbereinigungsplans vom Gericht festgestellt worden ist oder

mit sämtlichen Gläubigern und im Einvernehmen mit dem Versicherer ein außergerichtlicher Liquidations- oder Quotenvergleich zustande gekommen ist oder

eine vom Versicherungsnehmer durchgeführte Zwangsvollstreckung in das Schuldnervermögen zu keiner bzw. nicht zur vollen Befriedigung geführt hat und die Fruchtlosigkeit belegt wird oder

sofern ein Versicherter Kunde seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat ? infolge nachgewiesener ungünstiger Umstände eine Bezahlung aussichtslos erscheint, weil eine Zwangsvollstreckung, ein Insolvenzantrag oder eine andere gegen den Kunden gerichtete Maßnahme keinen Erfolg verspricht und dies mit entsprechenden Unterlagen belegt wird.

Typ des Begriff: definition
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