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Reform der Insolvenzordnung
Die neue Bundesregierung strebt eine Reform der Insolvenzordnung an
Sanieren und fortführen statt liquidieren: Um zahlungsunfähige Unternehmen vor dem Zugriff der Gläubiger zu restrukturieren und damit möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten, wurde 1999 in der deutschen Insolvenzordnung ein Sanierungsinstrument nach dem Vorbild des Chapter 11 im US-amerikanischen Insolvenzrecht verankert, der Insolvenzplan. Die auf ihn gesetzten Hoffnungen haben sich aber nur teilweise erfüllt. Immer noch werden nur sehr wenige Unternehmen in Schieflage mittels Planverfahren saniert. An zu vielen Stellen, beispielsweise bei der Eigenverwaltung (in den USA die Regel) oder der Auswahl des Insolvenzverwalters, finden sich derzeit noch Hindernisse. Gerade in der Krise konnte das Sanierungsinstrument seine Vorteile so kaum ausspielen. Das hat die Politik in Zugzwang gebracht. Die neue Bundesregierung strebt eine Reform der Insolvenzordnung an.
Verbesserungen am Insolvenzplan notwenig
Änderungen am Planverfahren sind aus Sicht der Wirtschaft dringend geboten. Nur zwei Prozent der zahlungsunfähigen Unternehmen beabsichtigen pro Jahr eine Plansanierung – vor dem Hintergrund der zu erwartenden Fortsetzung der Pleitewelle ein zu geringer Wert. Knackpunkte sind vor allem der geringe Einfluss der Gläubiger des notleidenden Unternehmens auf die Auswahl des Insolvenzverwalters sowie die steuerliche Behandlung der Sanierungsgewinne nach Ende des Verfahrens. Bislang wird der Insolvenzverwalter allein vom Insolvenzgericht bestimmt. Bessere Fortführungschancen sieht der DIHK daher in der Einbeziehung der Gläubiger. Die fehlende Sachkunde und Professionalität des vom Insolvenzrichter bestimmten Verwalters erkennt auch die Anwaltszunft selbst. Gläubigern werden jedes Jahr Milliarden Euro vorenthalten und sanierungsfähige Unternehmen voreilig liquidiert, so der Tenor hier. Bis zum Jahresende soll zu diesem Thema bereits ein Gesetzentwurf vorliegen.

