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Österreich - Staatsgarantie für Exportversicherer
Wie in österreichischen Medien gemeldet, wird der Bund für private Exportversicherer staatliche Rückgarantien bereitzustellen.
Auf Grund wegbrechender Rückversicherungsmöglichkeiten und der daraus folgenden Einschränkung von Versicherungsmöglichkeiten, sei dies ein notwendiger Schritt für die Exporteure und die heimische Wirtschaft, um das rot-weiß-rote Flaggschiff Export Zug um Zug wieder in Fahrt zu bringen.
Die sog. Rückgarantien des Bundes nach dem Ausfuhrförderungsgesetz zur Unterstützung der privaten Kreditversicherer gelten bis 2010. Die Rückgarantien werden zu marktadäquaten Bedingungen angeboten.
In einem ersten Schritt werden sogenannte "nicht-marktfähige" Risiken bei kurzfristigen Exportgeschäften in Länder außerhalb der EU- und OECD-Länder sowie Türkei und Mexiko rückgarantiert.
Bei den "marktfähigen Risiken" prüft das Finanzministerium noch das Vorliegen eines Marktversagens, um im Bedarfsfall in Abstimmung mit Brüssel eine ähnliche temporäre Lösung anbieten zu können.
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