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News-Archiv
Neues von der R+V Versicherung
Thema 1:
Absicherung bei Verletzung der Geheimhaltungspflicht
Neuer Zusatzbaustein in der R+V-Vermögensschaden-Haftpflicht
Unabhängig von der Branche oder der Größe ist nahezu jeder Betrieb vom Thema Datenschutz betroffen. Egel ob es sich um die Verwaltung eigener Kundendaten, Informationsverarbeitung oder die Verwendung von Adressaten handelt.
Um sicher zu gehen, dass schützenswerte Information nicht in die Hände von Unbefugten gelangen, sind Vereinbarungen zur Geheimhaltung zwischen zwei Vertragspartner heutzutage gängige Praxis. In einigen Fällen ist eine Geheimhaltungsverpflichtung sogar vorgeschrieben, beispielsweise bei Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Ärzten.
Ab sofort bietet nun die R+V Versicherung im Falle einer (vermuteten) Verletzung der Geheimnispflicht eine Absicherung im Rahmen der Vermögensschaden-Haftpflicht an.
Thema 2:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erweitert die Haftungssituation für Handelsbetriebe, Bauunternehmen und Bauhandwerker
Seit Sommer 2011 müssen Handelsbetriebe, aber auch Bauunternehmer und Bauhandwerker, die als Händler auftreten, bei einem „Mangel“ an der von ihnen gelieferten und durch den Verbraucher eingebauten Ware alles Ausbau- und Einbaukosten übernehmen. Dabei ist es unerheblich, ob den Verkäufer ein Verschulden trifft.
Der EuGH stellt den Verbraucherschutz in den Mittelpunkt:
Die Unentgeltlichkeit der Herstellung des vertragsgemäßen Zustands ist dabei wesentlich. Im Fall einer Ersatzlieferung ist der Verkäufer dazu verpflichtet den notwendigen Aus- und Einbau entweder selbst vorzunehmen oder aber die Kosten zu tragen, die für den Aus- und Einbau der ersatzweise gelieferten Sache erforderlich sind. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob sich der Verkäufer im Kaufvertrag verpflichtet hatte, das ursprünglich gekaufte Verbrauchsgut einzubauen.
Originalquelle:
R+V Versicherung Wiesbaden
Vertriebskommunikation
Cornelia Bornholdt
Fon: 0611 | 533 7082
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