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09.07.2010 14:28 Alter: 2 Monate

ForFact Exportfactoring stellt Insolvenzantrag

Der Spezialist in Exportfinanzierung ForFact Exportfactoring GmbH & Co. KG musste am Mittwoch 7. Juli 2010 beim zuständigen Insolvenzgericht in Hamburg einen Insolvenzantrag stellen (AZ 67a IN 308/10).

Auf Basis dieses Antrags wurde ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet. Im Zuge dieses Insolvenzantrages wurde auch die Insolvenz für die ForFact Exportfactoring Verwaltungsgesellschaft mbH  beantragt (AZ 67a IN 309/10).

Gemeinsam mit dem vorläufig bestellten Insolvenzverwalter, Herrn Dr. Sven-Holger Undritz, wird an einer Fortführung des Geschäftsbetriebes der ForFact gearbeitet.  Dessen Ziel ist eine übertragene Sanierung, teilte ein Mitarbeiter des Unternehmens mit. Ursächlich für die Insolvenzanträge sind finanzierte Scheinforderungen gegenüber der Firma Henkel in Düsseldorf, die jedoch nicht existent waren und die Kündigung der Kreditlinien vor wenigen Tagen durch die  refinanzierende Bank.

Tags zuvor wurden in der Henkel-Betrugsaffäre die Urteile gegen den ehemaligen Henkel-Pressesprecher Kai von Bargen (vier Jahre Gefängnisstrafe) und einen vorbestraften Komplizen (fünfeinhalb Jahre Gefängnisstrafe) in Düsseldorf gefällt. Das Verfahren gegen Mittäter Willy Luchs war kurz vor dessen Tod wegen schwerer Erkrankung eingestellt worden.  Der Factor ForFact war eine der geschädigten Finanzierungsgesellschaften, die fingierte Rechnungen angekauft und finanziert hatten. Dabei sollen insgesamt  über  40 Millionen Euro ergaunert worden sein. Ein Teil der Summe wurde zurückgezahlt. Wie hoch genau der Schaden letztlich ist, vor dieser Frage kapitulierte  sogar der Oberstaatsanwalt in Düsseldorf.

ForFact hatte sich im Vorfeld der Geschäftsbeziehung über Willy Luchs und dessen Event-Unternehmen informiert, so eine Zeugin der geschädigten ForFact, man habe auch von seinen Vorstrafen erfahren. Dennoch sei dem Unternehmen das Geschäft seriös vorgekommen. Lediglich eine Bestätigung von Henkel, dass eine Forderung besteht, habe man verlangt – und diese mit Unterschrift des Vorstandes erhalten.


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