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16.12.2008 14:52 Alter: 3 Monate

Finanzaufsicht für Leasing und Factoring

Gewerbesteuerprivileg, Finanzaufsicht - Das Jahressteuergesetz 2009 bringt für Leasing- und Factoring-Unternehmen einige Neuerungen mit sich. Darauf weist die Unternehmensberatung Professor Schumann GmbH hin.  

Künftig müssen Leasing- und Factoring-Gesellschaften eine "Finanzaufsicht light" hinnehmen und spezielle Melde- und Berichtspflichten erfüllen.

Im Gegenzug winken Steuererleichterungen. Leasing- und Factoring-Gesellschaften litten seit der Unternehmensteuerreform 2008 unter einer Doppelbesteuerung im Bereich der Gewerbesteuer.

  • Zum einen fand auf Seiten der Kunden eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung der Finanzierungsanteile statt, und
  • zum anderen zahlte das Leasing- beziehungsweise Factoring-Unternehmen selbst auch Gewerbesteuer für seine Refinanzierung.

Dies führte zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen gegenüber Banken, die keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung der Refinanzierungsaufwendungen vornehmen müssen.

Dieses Gewerbesteuerprivileg gilt nun auch für Leasing- und Factoring-Gesellschaften.

Originalquelle: Impulse Unternehmerbrief Nr. 51, 16.12.2008




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