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Finanzaufsicht für Leasing und Factoring
Gewerbesteuerprivileg, Finanzaufsicht - Das Jahressteuergesetz 2009 bringt für Leasing- und Factoring-Unternehmen einige Neuerungen mit sich. Darauf weist die Unternehmensberatung Professor Schumann GmbH hin.
Künftig müssen Leasing- und Factoring-Gesellschaften eine "Finanzaufsicht light" hinnehmen und spezielle Melde- und Berichtspflichten erfüllen.
Im Gegenzug winken Steuererleichterungen. Leasing- und Factoring-Gesellschaften litten seit der Unternehmensteuerreform 2008 unter einer Doppelbesteuerung im Bereich der Gewerbesteuer.
- Zum einen fand auf Seiten der Kunden eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung der Finanzierungsanteile statt, und
- zum anderen zahlte das Leasing- beziehungsweise Factoring-Unternehmen selbst auch Gewerbesteuer für seine Refinanzierung.
Dies führte zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen gegenüber Banken, die keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung der Refinanzierungsaufwendungen vornehmen müssen.
Dieses Gewerbesteuerprivileg gilt nun auch für Leasing- und Factoring-Gesellschaften.
Originalquelle: Impulse Unternehmerbrief Nr. 51, 16.12.2008

