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Auskunfteien – gesammelte Daten oft völlig unbrauchbar!
Banken und Unternehmen überprüfen zunehmend vor Vertragsabschluss den Scorewert eines Kunden.
Ein Bericht im Auftrag des BMELV zeigt:
- ein erheblicher Teil der gespeicherten Verbraucherdaten ist fehlerhaft.
Welche Daten sind bei den Auskunfteien vorhanden?
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner hat das Ausmaß der fehlerhaft gespeicherten Daten bei Auskunfteien und deren Auskunftsverhalten kritisiert:
"Die Fehlerquoten der gesammelten Daten sind viel zu hoch, die den Verbrauchern erteilten Selbstauskünfte oft völlig unbrauchbar."
Bei zwei von vier angefragten Auskunfteien erhielten die Verbraucherinnen und Verbraucher nur die Daten zurück, die sie für die Anfrage zur Verfügung stellen mussten. "Das ist nicht länger hinzunehmen. Es stellt sich die Frage, wie auf dieser Basis überhaupt zuverlässige Scorewerte zur Bonitätsbewertung von Verbrauchern ermittelt werden?", so Aigner.
Das Bundesverbraucherministerium hatte im Dezember 2008 die GP Forschungsgruppe, Institut für Grundlagen- und Programmforschung mit dem Projekt "Überprüfung von bei Auskunfteien gespeicherten Verbraucherdaten" beauftragt.
Die Autoren des Ergebnisberichts "Verbraucherinformation Scoring" dokumentieren die Ergebnisse zu den bei Auskunfteien gespeicherten Konsumentendaten.
Durch Anfragen von Verbrauchern bei Auskunfteien wurde ermittelt, in welchem Umfang Daten dort fehlerhaft gespeichert sind. Diese werden für sog. "Scoringverfahren" zur Beurteilung der Bonität genutzt.
Der Bericht belegt, dass bei den einbezogenen Auskunfteien Verbraucherdaten im Umfang von bis zu 45 Prozent fehlerhaft gespeichert werden und die erteilten Auskünfte sehr unbefriedigend sind.
Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner forderte:
"Wir müssen Licht ins Dunkel der Scoreverfahren bringen! Die Auskunfteien müssen die Verantwortung für die Richtigkeit der gespeicherten Daten und der daraus abgeleiteten Bonitätsbeurteilung von Verbraucherinnen und Verbrauchern übernehmen."
Die Ergebnisse der Untersuchung bestätigen die Gesetzesinitiative der Bundesregierung, die am 29.

