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Kautionsversicherung – Avale Bürgschaften Garantien Bonds
Sicherheit geben - Liquidität bewahren!
Sie haben hart und lange verhandelt. Und nun ist der Erfolg zum Greifen nah. Ihr Unternehmen soll einen Großauftrag erhalten. Doch ihr Vertragspartner verlangt Sicherheiten. Ihr Kunden möchte sich schützen für den Fall, dass den vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen nicht in vollem Umfang nachgekommen werden kann.
Das Problem: Wenn Sie einen Avalkredit ihrer Bank in Anspruch belastet das die Kreditlinie. Gerade aber, wenn Großaufträge anstehen, sollten ausreichende Spielräume auf der Kontokorrentlinie zur Verfügung stehen.
Die Lösung: Die Kautionsversicherung (KTV). Sie verlagern die Avale zu einem deutschen Kautionsversicherer (Kreditversicherer).
Die Kautionsversicherung ist die versicherungsvertragliche Verpflichtung des Kautionsversicherers, zugunsten des Gläubigers des Versicherungsnehmers Sicherheiten in Form von Bürgschaften oder Garantien herauszulegen (Avalkredite).
Abgesichert werden i.d.R. Ansprüche aufgrund der Nichterfüllung oder Schlechterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen des Versicherungsnehmers.
Vorteile einer Kautionsversicherung: Ihre Banklinien werden entlastet und damit Ihre Liquidität geschont, schnell in der Entscheidungsfindung und flexibel bei der Vertragsgestaltung.
Unterstützung im In- und Ausland möglich Ideal für Handwerker und Maschinenbauer.
Bürgschaftsarten:
- Bietungsbürgschaft
Wird benötigt bei Ausschreibungen für Bauvorhaben etc. insbesondere bei öffentlich/rechtlichen Auftraggebern. Die Höhe des Bürgschaftsbetrages liegt zwischen 1 % und ca. 5 % der Auftragssumme. Laufzeit 3-6 Monate je nach Ausschreibungsdauer. - Vertragserfüllungsbürgschaft
Diese wird als Sicherheit für die ordnungsgemäße Ausführung der vertraglich zu erbringenden Leistung benötigt. Die Bürgschaftssumme beträgt 5 % - 20 % des Auftragwertes. Zeitdauer in der Regel 1 - 2 Jahre. - Mängelgewährleistungsbürgschaft
Für die erbrachten Lieferungen/Leistungen ist nach deren Abnahme diese Art der Bürgschaft als Sicherheit zu hinterlegen. Sie wandelt die nach VOB und BGB möglichen Sicherheitseinbehalte in Höhe von 2 % - 5 % in Liquidität um. - Vorauszahlungs- | Anzahlungsbürgschaft
Für Vorlaufkosten (Materialbeschaffung etc.) werden oftmals vertraglich Anzahlungen bzw.
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