Voraussetzungen des Versicherungsschutzes
- Die Warenlieferungen, Werk- und Dienstleistungen müssen ausgeliefert bzw. geleistet, fakturiert und rechtlich begründet (d.h. abgenommen) sein
Eine Versicherungssumme muss vom Versicherer schriftlich festgesetzt sein
Der Eigentumsvorbehalt muss vereinbart sein
Die Forderungen sind versichert, wenn das vom Versicherungsnehmer gewährte Zahlungsziel nicht über das festgelegte äußerste Kreditziel hinausgeht
Die Kreditierung einer Forderung beginnt mit: Versendung der Ware/Erbringung der Leistung und endet mit: Eingang des Geldes beim Empfänger (Einlösung des Schecks oder Wechsels)
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