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Malus

Malus

In einem Kreditversicherungsvertrag kann auch eine Malus-Regelung vereinbart werden. Hierbei erfolgt eine nachträgliche Prämienerhöhung, wenn die Schadenquote einschließlich Rückstellungen für Drohschäden einen bestimmten Prozentsatz übersteigt.

Beispiel für zweistufige Malusregelung: Prämienerhöhung 20% bei Schadenquote ab 70% und Prämienerhöhung 40% bei Schadenquote ab 100%.

Aus Sicht des Versicherungsnehmers kann die Vereinbarung einer Malus-Regelung ebenfalls Sinn machen, wenn der Ausfall eines Spitzenrisikos sichergestellt werden muss und das Höchstentschädigungsvolumen bei einem Totalausfall des größten Kunden ohne Malus nicht ausreichen würde.



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