Gewinnbeteiligung
Gewinnbeteiligung
Der Versicherungsnehmer kann mit dem Kreditversicherer auch eine Gewinnbeteiligung vereinbaren. Die Gewinnbeteiligung stellt eine Prämienerstattung dar, die auf Grund des positiven Vertragsverlaufes geringe Schäden) gewährt wird.
Bei der Berechung der Gewinnbeteiligung wird zunächst von der Prämie eine Kostenquote von 30% bis 40% dem Versicherer zugestanden. Vom verbleibenden Betrag werden Auszahlungen für Schadenfälle (auch Kulanzentschädigungen) sowie Rückstellungen für Drohschäden in Abzug genommen. Der verbleibende Betrag wird zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer aufgeteilt.
Die Versicherungssteuer wird nicht erstattet (siehe Ausführungen zum Schadenfreiheitsrabatt).
