Politische Deckungen
Politische Risiken im Exportgeschäft können inzwischen auch bei den privaten Ausfuhrkreditgesellschaften in Deutschland in Ergänzung zur Police für wirtschaftliche Risiken abgesichert werden.
Sowohl politisch verursachte Schäden durch Krieg, Revolution etc., KTZM- Risiken (Konvertierungs-, Transfer- und Zahlungsverbote, Moratorien), als auch Export- bzw. Importbeschränkungen und Vertragsaufhebung durch staatliche Stellen im Land des Importeurs können hierdurch abgedeckt werden.
Außerdem kann der Versicherungsschutz auf den Zahlungsverzug eines öffentlich-rechtlichen Kunden ausgedehnt werden.
Das Wechselkursrisiko bei Fremdwährungsforderungen des Exporteurs ist nicht mitversichert. Exportunternehmen können hierfür eine gesonderte Wechselkurssicherung vornehmen, wofür eine Reihe von Maßnahmen, wie z.B. Devisentermingeschäfte oder Devisenoptionsgeschäfte, zur Verfügung stehen.
Daneben gibt es noch private und staatliche Ausfuhrkreditversicherer im Ausland, die in bestimmten Fällen auch deutschen Exportunternehmen zur Verfügung stehen.
Diese ausländischen Kreditversicherer weisen zum Teil erhebliche Unterschiede zu den deutschen Versicherern sowohl in den einzelnen Versicherungsbedingungen, als auch bei den grundsätzlichen Versicherungsmöglichkeiten auf.
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