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Kautionsversicherung | Übersicht


"Ich lasse den Freund dir als Bürgen - ihn magst du, entrinn ich, erwürgen."

Kautionsversicherung ist die Übernahme von Bürgschaften | Garantien für bestimmte vertragliche Verpflichtungen durch den jeweiligen Versicherer.

Der Bürgschaftsgeber ist gleichbedeutend mit Avalgeber, Avalist, Bürge.

Der Bürgschaftsnehmer ist in den meisten Fällen der Auftraggeber, es kann aber auch ein drittes Unternehmen | staatliche Institution sein.

Der Kautionsversicherungs-| Bürgschaftskunde ist der Auftragnehmer, Lieferant, Leistungserbringer.

Am Häufigsten tritt die Hausbank als Bürge auf.

Nachteil ist, dass die ausgestellten Bürgschaften den Kreditrahmen belasten und Unternehmen den notwendigen Spielraum bei der Liquidität zur Unternehmensführung einengt.

Die sog. Kautionsversicherung von spezialisierten Versicherungsgesellschaften entspricht dem traditionellen Bürgschaftsgeschäft der Banken und Sparkassen, entlastet den Kontokorrentkredit und bietet Unternehmen mit guter Bonität eine sinnvolle Alternative zu den Bankbürgschaften an. 


Avalkredit

Grundsätzlich stehen zwei Arten von Avalkrediten zur Wahl: jene auf der Basis von Bürgschaften und solche, denen eine Garantieerklärung zu Grunde liegt.

Je nachdem, welchem Zweck der Avalkredit dienen soll, kann sich entweder die Bürgschaft oder die Garantie als sinnvoller erweisen.  

Die Bürgschaft setzt eine eindeutige Forderung voraus. Sie bezieht sich mithin sozusagen punktuell auf einen ganz bestimmten Anspruch des Gläubigers. Eine Bürgschaft kann sich über maximal 30 Jahre erstrecken.

Avalkredite auf der Basis von Bürgschaften gelten jedoch in der Regel nur innerhalb einer vereinbarten Frist.

Die Garantie geht weiter als die Bürgschaft. Sie ist an keine bestimmte Forderung gebunden. Vielmehr verpflichtet sich der Garant, bei künftigen Zahlungsproblemen des Kreditnehmers einzustehen. Er erklärt damit letztlich seine Bereitschaft, z. B. das Risiko für künftige Schäden zu übernehmen, die zum Zeitpunkt der Abgabe der Garantieerklärung noch gar nicht absehbar waren.



Anbieter

In Deutschland sind bezogen auf das gesamte Bürgschaftsgeschäft aus der Tradition heraus nach wie vor die Banken | Kreditinstitute die führenden Anbieter.

Doch mit zunehmenden Bedarf an Avalen sind es gerade die Kautionsversicherer, die Marktanteile für sich gewinnen. 

Die Wahl des Kautionsversicherers richtet sich in erster Linie nach dem benötigten Bürgschaftsbedarf insgesamt. Zum anderen nach den benötigten Bürgschaftsarten (z. B Mängelgewährleistungs-|, Vertragserfüllungsbürgschaft etc.), der größe des benötigten Avals im Einzelfall und der aktuellen Bonität des Unternehmens (Kautionskunde).

Der potentielle Kautionskunde steht also vor der dem Problem aus der Vielzahl der Anbieter und seinem individuellen Bedarf den am besten passenden Kautionsversicherer für sein Unternehmen auszuwählen.

Hierbei ist zu bedenken, dass einige der o.g. Gesellschaften erst ab einer gewissen Größenordnung bezogen auf den gesamten Bedarf (z.B. 1 Mio. €) Bürgschaftskreditlinien zur Verfügung stellen.


Gestaltung des Kautionsversicherungsvertrages | der Avalkreditlinie

Grundsätzlich orientiert sich der Kautionsvertrag zum Einen an den benötigten Bürgschaftsarten und deren Höhe zum Anderen an dem Gesamtbedarf.

Ob eine Avalkreditlinie blanko, d. h. ohne Sicherheiten zur Verfügung gestellt wird, ist von der Bonität des Kreditnehmers | Kautionskunden abhängig. 

Dabei spielen die benötigten Bürgschaftsarten, die vom Risiko her betrachtet unterschiedlich beurteilt werden, eine wichtige Rolle. So werden z.B. Anzahlungsbürgschaften von Seiten des Kautionsversichereres im Risiko anders gewertet als sog. Mängelgewährleistungsbürgschaften.



Kautionsversicherung im Vergleich zu Bankbürgschaftslinien

In der Regel werden die Avale der Kreditversicherer sowohl national als auch international von den Auftraggebern | Bürgschaftsnehmern akzeptiert und sind somit Bankbürgschaften gleichgestellt.

Hinsichtlich notwendiger Sicherheiten besteht der Vorteil, dass diese nur für den benötigten Bedarf - wenn erforderlich - vereinbart werden, während im Kreditgeschäft der Banken Avalkreditlinien i.d.R. auf die Gesamtverbindung/-kreditlinie angerechnet werden.

Avalen dürfen keine Laufzeiten über 5 Jahre zugrunde liegen.


Bürgschaft oder Garantie

Bei einem Avalkredit übernimmt die Bank entweder eine Bürgschaft (§ 767 ff. BGB; §§ 349 ff. HGB) oder eine Garantie, dass der Kreditnehmer seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt.

Dabei kann es sich ebenso um Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten wie z. B. auch gegenüber dem Finanzamt handeln. Zahlt der Kreditnehmer nicht, muss die Bank, die den Avalkredit gewährte, einspringen. Insofern handelt es sich um eine so genannte Eventualverbindlichkeit. Das heißt, die Bank muss nur "eventuell" einspringen - eben, wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.



Bedeutung der Kautionsversicherung für Ihr Unternehmen

Die Bürgschaften | Avale der Kautionsversicherer werden wie die Bürgschaften der Banken/Kreditinstitute von den Auftraggebern | Bürgschaftsnehmern sowohl national als auch international in der Regel als gleichwertig akzeptiert.

Aufträge sind oftmals kompliziert. Von daher sollte ihr Avalgeber bei der Erstellung der Avale über das notwendige Branchen Know-How verfügen.

Dies ist bei den Kautionsversicherern gewährleistet und vor allen Dingen bei der Textgestaltung der Bürgschaftsurkunden äußerst hilfreich. Auch im Auslandsbereich ist eine kompetente Beratung sowohl im Text- als auch im Bereich der Haftung gegeben. 

Eine schnelle, unbürokratische Ausfertigung fast aller Avale - teilweise online oder spätestens am Tag der Einreichung - ist sichergestellt.

Eine auf den Bedarf ausgerichtete Sicherheitengestaltung. Sie haften bei den Kautionsversicherern nur mit den vereinbarten Sicherheiten.



Vertragsarten

Folgende Vertragsarten werden z. Zt. angeboten:

  1. Standard-Kautionsverträge
    In diesem Produktbereich sind Avalrahmen von 5.000 Euro bis 2,5 Mio. Euro möglich. Üblicherweise wird vorausgesetzt, dass die Unternehmen 2 Jahre bestehen und eine ausreichende Bonität nachweisen können.
  2. Individuelle Kautionsrahmenverträge
    Hinsichtlich individueller Kautionsrahmenverträge -möglich für Bürgschaftslinien ab TEuro 500 - ist immer eine umfassende Bonitätsprüfung unter banküblichen Voraussetzungen erforderlich.


Bürgschaftsarten

  • Bietungsbürgschaft
    Wird benötigt bei Ausschreibungen für Bauvorhaben etc. insbesondere bei öffentlich/rechtlichen Auftraggebern. Die Höhe des Bürgschaftsbetrages liegt zwischen 1 % und ca. 5 % der Auftragssumme. Laufzeit 3-6 Monate je nach Ausschreibungsdauer.
  • Vertragserfüllungsbürgschaft
    Diese wird als Sicherheit für die ordnungsgemäße Ausführung der vertraglich zu erbringenden Leistung benötigt. Die Bürgschaftssumme beträgt 5 % - 20 % des Auftragwertes. Zeitdauer in der Regel 1 - 2 Jahre.
  • Mängelgewährleistungsbürgschaft
    Für die erbrachten Lieferungen/Leistungen ist nach deren Abnahme diese Art der Bürgschaft als Sicherheit zu hinterlegen. Sie wandelt die nach VOB und BGB möglichen Sicherheitseinbehalte in Höhe von 2 % - 5 % in Liquidität um.
  • Vorauszahlungs- | Anzahlungsbürgschaft
    Für Vorlaufkosten (Materialbeschaffung etc.) werden oftmals vertraglich Anzahlungen bzw. während der Abwicklung des Auftrages Abschlagszahlungen vereinbart. Als Sicherheit verlangt im Gegenzug dazu der Auftraggeber Anzahlungsbürgschaften, deren Höhe auftragsspezifisch festgelegt werden.
  • Zollbürgschaft
    Sinnvoll und notwendig z. B. bei Zahlungsaufschub für Einfuhrabgaben, bei Praktizierung des Zolllagerverfahrens, im Veredlungsverkehr, Umwandlungsverkehr, vorübergehenden Verwendung oder im gemeinschaftlichen Versandverfahren. Bei Einsatz dieser Bürgschaftsart entstehen Vergünstigungen und Vorteile gegenüber den Behörden in der EU.
  • Spezialbürgschaften
    Für Hersteller und Händler von Agrarprodukten sog. BLE- (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung)-Bürgschaften für den Einkauf von Eisen u. Stahl (Delkrederestelle), Kauf von Branntwein (Bundesmonopolstelle) usw.
  • Auslandsbürgschaften (Guarantees, Bonds, Fianzas)
    Die Kautionsversicherer übernehmen ihre Avale direkt gegenüber den ausländischen Auftraggebern (Direktes Aval). Oft werden jedoch lokale Bürgen vorgeschrieben und akzeptiert. In diesem Falle wird eine Versicherungsgesellschaft oder Bank vorgeschaltet (Indirektes Aval). Generell ist noch erwähnenswert, dass sowohl im Standard- als auch im individuellen Vertragsbereich die Höhe der einzelnen Bürgschaft und die Gesamtausnutzung einzelner Bürgschaftsarten begrenzt bzw. reglementiert sind.

Welche Bürgschaften werden in der Regel nicht ausgestellt:

Avale mit einer längeren Laufzeit als 5 Jahre, Garantien (Ausnahmen auf Anfrage), Rekultivierungsbürgschaften (auch hier auf Anfrage), Bürgschaften gem. § 648 a (Bauhandwerkersicherungsgesetz)



Vorteile Kautionsversicherer gegenüber Banken und Sparkassen

In der Regel werden die Avale der Kreditversicherer sowohl national als auch international von den Auftraggebern/Bürgschaftsnehmern akzeptiert und sind somit Bankbürgschaften gleichgestellt. Im Punkt Sicherheiten besteht der Vorteil, dass diese nur für den benötigten Bedarf - wenn erforderlich - vereinbart werden, während im Kreditgeschäft der Banken Avalkreditlinien i.d.R. auf die Gesamtverbindung/-kreditlinie angerechnet werden und somit entsprechend besichert werden müssen.

Markt

In Deutschland sind bezogen auf das gesamte Bürgschaftsgeschäft traditionell nach wie vor die Banken/Kreditinstitute die führenden Anbieter.

Doch wie schon in der Vergangenheit gewinnen mit zunehmenden Maße (Basel II) die Kautionsversicherer Marktanteile für sich. Wir schätzen den Gesamtanteil der Kreditversicherer am Deckungsvolumen in Mrd.-Euro im deutlich zweistelligen Bereich ein.

Die führenden Anbieter sind: R + V Allgemeine Versicherung AG, Euler Hermes Kreditversicherungs-AG, Zürich Versicherungs-AG, Allgemeine Kreditversicherung Coface AG, die Winterthur Garantie Deutsche Garantie- und Kautionsversicherungs AG und die VHV AG.



Kautionsversicherung | Voraussetzungen

Branchen | Ausschlüsse

Das Bauhaupt- und Nebengewerbe sowie der Maschinen- und Anlagenbau sind die Hauptzielgruppen und somit auch die Branchen in denen die Kautionsversicherung überwiegend praktiziert wird.

Für diese Wirtschaftszweige ist besonders zu erwähnen, dass die Kautionsversicherer vor allen Dingen auch auf Bürgschaften für Arge-Partner spezialisiert sind.

Unternehmen in den Geschäftsfeldern landwirtschaftliche Erzeugnisse, Spirituosen, Stahlhandel und Transport sind weitere Zielgruppen. Avalrahmen für reine Bauträgergesellschaften werden i. d. R. nicht angeboten.

Wirtschaftliche Voraussetzungen

Für den Produktbereich

  • Standard-Kautionsverträge (Avalrahmen von 10 TEuro bis 2,5 Mio. Euro)wird üblicherweise vorausgesetzt, dass die Unternehmen 2 Jahre bestehen.

Weiterhin ist eine positive Unternehmensentwicklung Voraussetzung, die aus den zur Verfügung gestellten bilanziellen Eckdaten gem. Fragebogen der Anbieter erkennbar ist. Eine positive Bonitätsbeurteilung der Banken und Handelsauskunfteien (z. B. Creditreform-Bonitätsindex nicht schlechter als 300) ist erforderlich. Je nach Anbieter werden aktuelle Bonitätsunterlagen benötigt.

  • Hinsichtlich individueller Kautionsrahmenverträgen (möglich für Bürgschaftslinien ab 500 TEuro) ist immer eine umfassende Bonitätsprüfung erforderlich. Folgende Prüfungsunterlagen sind i. d. R. dazu erforderlich:

Wirtschaftauskunft Bonitätsindex besser als 299

Bankauskunft

Vollständige und unterschriebene/testierte Jahresabschlüsse der letzten 2 Geschäftsjahre (Bilanz, G + V, Prüfungsbericht und Lagebericht), evtl. steuerliche Ergänzungsbilanzen, Konzernabschlüsse

Zeitnahe BWA, Zwischenbilanz

Sicherheiten

Im Standardbereich sind je nach der Höhe des Avalrahmenens, der benötigten Bürgschaftsarten (z.B. MGL etc) sowie Bonität Sicherheiten von 0 - 60 % bezogen auf den Gesamtrahmen bzw. die Ausnutzung desselben möglich/erforderlich.

Im individuell gestalteten Rahmenvertrag werden die Sicherheiten -falls erforderlich- vertragsbezogen festgesetzt, wobei in der Regel die o.g. Parameter zugrunde gelegt werden. Üblicherweise werden liquide Sicherheiten (Rückbürgschaft der Hausbank, Abtretung von Festgeldkonten etc.) verlangt. 



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