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Der Factor zahlt unmittelbar nach Vorlage der Rechnungskopien bis zu 90% des Rechnungsbetrages aus; die Restsumme dient als Sicherheitseinbehalt und wird nach Fälligkeit unter Berücksichtigung von Skonti, Rabatten oder Retouren überwiesen.

Liegt vor, wenn bei einem Abnehmer:

  1. das Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist oder
  2. die Annahme eines Schuldenbereinigungsplans vom Gericht festgestellt worden ist oder
  3. mit sämtlichen Gläubigern und im Einvernehmen mit dem Versicherer ein außergerichtlicher Liquidations- oder Quotenvergleich zustande gekommen ist oder
  4. eine vom Versicherungsnehmer durchgeführte Zwangsvollstreckung in das Schuldnervermögen zu keiner bzw. nicht zur vollen Befriedigung geführt hat und die Fruchtlosigkeit belegt wird oder
  5. sofern ein Versicherter Kunde seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat – infolge nachgewiesener ungünstiger Umstände eine Bezahlung aussichtslos erscheint, weil eine Zwangsvollstreckung, ein Insolvenzantrag oder eine andere gegen den Kunden gerichtete Maßnahme keinen Erfolg verspricht und dies mit entsprechenden Unterlagen belegt wird.

Bezeichnung für einen in der Zukunft liegenden Zeitpunkt, zu dem eine Geldschuld bezahlt werden soll. Gewährung eines Zahlungsziels (über Zahlungsbedingungen) ist die typische Form des kurzfristigen Lieferantenkredits. Häufig wird vereinbart, dass wahlweise Zahlungsziel vom Abnehmer in Anspruch genommen oder Skonto bei Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist genutzt werden kann. Mit Factoring lassen sich auch längere Zahlungsziele als Wettbewerbsvorteil nutzen.

Der abtretende Gläubiger einer Forderung wird als Zedent bezeichnet. Der Vorgang der Abtretung ist eine Zession. Der neue Gläubiger ist der Zessionar.

Ist in der Kreditversicherung die für jeden angefangenen Monat der Überschreitung der von der Umsatzprämie erfaßten Kreditlaufzeit zu zahlende Prämie.

Ist ein Verrechnungsgeschäft und Form des Fremdgeschäfts im Handel. Es besteht in der Übernahme der Bezahlung (Regulierung) aller Einkäufe der Mitglieder durch die Einkaufskontore des Großhandels bzw. die Zentralen kooperativer Gruppen; meist auf der Basis zentral ausgehandelter Preise und Konditionen bei gleichzeitiger Übernahme des Delkredere.

Da die Mengen, die die Mitglieder während einer Periode beschaffen werden, erst am Ende der Periode feststehen, sind die Preiszugeständnisse begrenzt und / oder werden durch nachträglich gewährte Jahresboni oder Gutschriften aufgebessert. Für die Leistung der Rechnungssammlung und Zahlung in einer Überweisung wird eine Zentralregulierungsprovision fällig.

Übertragung einer Forderung von dem bisherigen Gläubiger (Zedenten) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar). Rechtsgrundlage: §§ 398 ff. BGB.

An den Zessionar wird eine Forderung abgetreten (Zession), z.B. eine Factoringgesellschaft. Der bisherige Gläubiger wird als Zedent bezeichnet.

Kredit, der durch die Abtretung von Forderungen abgesichert ist.

Diskont, den der Schuldner bei vorzeitiger Rückzahlung der Schuld abzuziehen berechtigt ist. Nach Abzug der Zwischenzinsen verbleibt der Gegenwartswert des Schuldkapitals. Grundsätzlich ist der Schuldner zum Abzug von Zwischenzinsen bei einer unverzinslichen Schuld nicht berechtigt (§ 272 BGB), doch sind abweichende Vereinbarungen zulässig und im Wirtschaftsleben vielfach üblich.

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