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U

Sobald die festgelegte Überfälligkeitsfrist überschritten ist, muss der VN dem Versicherer jede unbezahlt versicherte Forderung gegen einen benannt versicherten Kunden mitteilen.

Diese Frist beginnt mit Ablauf des in der Kreditmitteilung angegebenen Zahlungszieles. Nach Eingang dieser Meldung überprüft der Versicherer, ob der Versicherungsschutz aufrecht erhalten werden kann oder nicht. Der VN erhält hierüber eine entsprechende Mitteilung vom Versicherer.

Werden durch den Einsatz von Factoring ausschließlich bilanzpolitische Maßnahmen zum Zwecke des "Window Dressing" (Bilanzverschönerung) verfolgt, kommt sogenanntes Ultimofactoring zum Tragen.

Hierbei werden im stillen Factoringverfahren vor einem Bilanzstichtag Forderungen bzw. Forderungsteile verkauft, um mit der erhaltenen Liquidität Schulden abzulösen. Positiver Effekt: Verkürzung der Bilanz und damit Verbesserung der Eigenkapitalquote.

siehe: Reverse-Factoring

siehe: Prämienberechnung

siehe: Pauschalteil

Abkürzung für: United Nations Commission on International Trade Law (siehe Ottawa-Konvention)

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