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siehe: Prämienberechnung 

Der Schadenfreiheitsrabatt regelt eine bestimmte Rückvergütung, wenn ein Vertragsjahr entweder schadenfrei verlaufen ist, oder eine bestimmte Schadenquote nicht erreicht wurde. Dabei stellt die festgelegte Mindestprämie eines Jahres weiterhin die Untergrenze dar, die auch durch einen vereinbarten SFR nicht unterschritten werden darf.

Die Vereinbarung eines SFR setzt jedoch voraus, dass auch eine Wahrscheinlichkeit besteht, diesen in Anspruch zu nehmen. Hier sind vor allem die Erfahrungen der letzten Jahre entscheidend.

Die SQ ist die Relation der im laufenden Versicherungsjahr ausgezahlten Entschädigungen zu der entrichteten Prämie, unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles.

Wird für eine versicherte Forderung gegen Erhalt eines Schecks oder sonstiger Zahlungsmittel vom VN ein Finanzierungswechsel ausgestellt, den der Kunde akzeptiert, erstreckt sich der Versicherungsschutz auf die dem Aussteller gegen den Akzeptanten zustehende Wechselforderung, sofern der Scheck oder das sonstige Zahlungsmittel eingelöst wird. Die Laufzeit dieser Finanzierungswechsel wird i.d.R. begrenzt.

Liegt dieser Finanzierung eine Warenlieferung zugrunde, ist für den Versicherungsschutz weitere Voraussetzung, dass die für die Warenlieferung vereinbarten Eigentumsvorbehaltsrechte nicht vor der Einlösung des Wechsels durch den Kunden erlöschen.

siehe: Ausschnittsfactoring

An jedem Ausfall ist der Versicherungsnehmer mit dem im Vertrag oder ggf. in der Kreditmitteilung festgelegten Anteil beteiligt. Die vom VN zu tragende SB darf nicht anderweitig versichert oder gesondert abgesichert werden. Ist dies der Fall, ist der Versicherer berechtigt, die Entschädigung in Höhe des Anspruchs des VN gegen den anderen Versicherer zu kürzen.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich im Rahmen der Versicherungssumme auch auf die Selbstkosten, die aufgrund vorliegender Aufträge durch die Aufnahme der Fabrikation von Waren bzw. deren Fertigstellung bis zu dem Zeitpunkt entstehen, in dem entweder der Versicherungsschutz aufgehoben wird oder der Versicherungsfall eingetreten ist.

Selbstkosten sind diejenigen Aufwendungen und Gemeinkosten, die, ohne Berücksichtigung eines entgangenen Gewinns, den herzustellenden Waren zuzurechnen sind und zur vertragsmäßigen Erfüllung erforderlich waren.

Diese Selbstkosten unterliegen der Anbietungsverpflichtung. Sie sind entweder in der monatlichen Meldung zur Prämienberechnung mit einem bestimmten EUR - Betrag gesondert aufzugeben oder werden jeden Monat vom VN einzeln aufgegeben oder entsprechend in der Prämienkalkulation durch einen erhöhten Prämiensatz berücksichtigt.

Versicherungsschutz besteht nur, wenn der vorliegende Auftrag/ oder Fertigungsbeginn bei Aufhebung des Versicherungsschutzes oder bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht älter als die festgelegte Frist ist.

Der VN hat die Möglichkeit, anstelle der Beantragung einer Versicherungssumme beim Versicherer auch Versicherungsschutz im Rahmen der Selbstprüfung für Forderungen unterhalb der festgelegten Anbietungsgrenze zu erhalten.

Diese Forderungen sind bis zu einer festgesetzten Höhe versichert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Generell dürfen dem VN keine Nachrichten vorliegen und keine Umstände bekannt sein, die eine Krediteinräumung nicht rechtfertigen. I.d.R. kann die Selbstprüfung durch Bank- oder Büroauskünfte bei Neukunden durchgeführt werden.

Die Altkunden sind durch "positive Zahlungserfahrungen" automatisch versichert.

Unternehmen, die aufgrund verschiedener Erwägungen den Verkauf Ihrer Forderungen nach außen hin nicht offen legen wollen, bedienen sich des Self-Factorings. Hierbei gründet eine Unternehmung eine eigene Finanzierungsgesellschaft auf die die Forderungen übertragen werden. Diese Gesellschaft nimmt den Einzug der Forderungen vor (Dienstleistung), haftet für deren Einbringlichkeit (Delkredereübernahme) und bevorschusst die Forderungen (Finanzierungsfunktion).

Die Finanzierungsgesellschaft wiederum verkauft die Forderung im Rahmen eines Inhouse-Factoring still an einen klassischen Factor um sich ihrerseits zu refinanzieren und gegen Ausfallrisiken rückzuversichern. Im Außenverhältnis taucht dieser Factor jedoch nicht auf.

Umfasst das gesamte Debitorenmanagement und weitere Teilleistungen, z.B. Informationen über das Zahlungsverhalten der Debitoren.

Abkürzung für: Schadenfreiheitsrabatt

Dient dem Factor zum Ausgleich von Rabatten, Skonti oder eventuellen Mängeleinreden durch Debitoren; er beträgt zwischen 10% und 20% der gekauften Forderung und wird bei Fälligkeit verrechnet bzw. ausbezahlt
Im Rahmen der Kreditversicherung lassen sich auch Forderungen des Versicherungsnehmers aus berechtigten Sicherheitseinbehalten mitversichern. Diese Sicherheitseinbehalte können bis zu 10% der jeweiligen Forderung betragen, ab der Fälligkeit von Voraus- und Abschlagszahlungen sowie ab Teilschluß- und Schlußfaktura.

Der Versicherungsschutz dieser Sicherheitseinbehalte erlischt mit Ablauf des Äußersten Kreditziels, gerechnet vom Datum der Schlußfaktura.

Zur Sicherung aller bestehenden und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung übereignet der Sicherungsgeber dem Sicherungsnehmer (i.d.R. Kreditinstitut) genau bezeichnete einzelne Gegenstände (z.B. einzelne Maschine, Kfz etc.).

Hierbei handelt es sich um Factoring für SME (Small & Medium Enterprises) bzw. KMU (kleine und mittlere Unternehmen). Es bezeichnet den Einsatz von Factoring bei Unternehmen mit Umsatz von 0,5 bis ca. 2,5 Mio. EUR. Es gibt unter den rund 70 Factoringgesellschaften in Deutschland etliche Anbieter, die ihr Angebot auf diese Unternehmensgröße zugeschnitten haben.

Hierunter sind im Rahmen der Kreditversicherung und des Factorings die Forderungen dem Kreditversicherer bzw. Factor genau zu beschreiben, die nicht unter offene Forderungen, wechselunterlegte Forderungen, valutierte Forderungen oder Forderungen aus der Lieferung von Musterware fallen.

Sie umfasst gewisse Grundregeln für jeden Kaufmann (§§ 86 III, 347 I HGB); im Einzelfall kommt es darauf an, wie ein ordentlicher und gewissenhafter Kaufmann des gleichen Geschäftszweiges gehandelt hätte.

siehe: Gesplittetes Factoring.

Beim Factoring im stillen Verfahren erfährt der Debitor nichts von der Abtretung. Nach außen hin wird also der Einzug der Kundenforderung so abgewickelt, als wäre kein Factoringvertrag geschlossen.

Factoringgesellschaften werden nur solchen Unternehmen ein stilles Factoring anbieten, die über eine erstklassige Bonität verfügen. Weil der Factor nicht die Möglichkeit hat, durch Kontaktaufnahme zum Debitor den Rechtsbestand der ihm abgetreten Forderung zu überprüfen, sind mit diesem Verfahren höhere Risiken für den Factor verbunden als im offenen Verfahren (Risiko das "Luftrechnungen" bevorschusst werden). Im Regelfall wird daher nur das offene angeboten.

Form der Warendistribution, bei der die Ware von einem Glied der Absatzkette, z. B. einem Hersteller, direkt, unter Umgehung des Großhandels, an den Einzelhändler geliefert wird. Der Großhandel hat nur eine disponierende Funktion, indem Auftrags-, Rechnungs- und Zahlungsweg über ihn führen.

siehe: Window Dressing

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