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I

Abkürzung für International Credit Insurance Association. Die ICIA ist der internationale Zusammenschluß der Kreditversicherer (www.icia.ch). Sitz des Zusammenschluß ist in der Schweiz. Das Sekretariat hat seinen Sitz in London. Die Mitgliedsliste wird jährlich in einem „Directory" veröffentlicht

siehe: Investitionsgüterversicherung.

Abkürzung für Interministerieller Ausschuß für Ausfuhrgarantien und Ausfuhrbürgschaften

Hierbei wendet sich ein Exporteur an einen Factor im Exportland zur Finanzierung einzelner Forderungen gegenüber Abnehmern im Exportland. Aus Sicht des Factors handelt sich demzufolge um Importfactoring.

Bei Beibehaltung der Buchhaltung und des Mahnwesens beim Lieferanten liegt sogenanntes Inhouse Factoring (auch Bulk Factoring genannt) vor. Hierbei führt der Factorkunde weiterhin die Buchhaltung und übernimmt das Inkasso als Treuhänder für den Factor, der durch den Ankauf Eigentümer der Forderung geworden ist.

Einziehung fälliger Forderungen, insbesondere von Wechseln, Schecks, verlosten Wertpapieren, Rechnungen, Akkreditiven, Dokumenten-Wechseln durch Inkassobüros, Handelsvertreter oder Banken.

gewerbliches Unternehmen, das sich mit der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen befasst (Inkasso). Den Inkassobüros steht meistens das Material von Auskunfteien zur Verfügung, so dass sie ihre Maßnahmen entsprechend einrichten und in aussichtslosen Fällen unnötige Kosten vermeiden können.

Die Aufnahme des Betriebs ist nach § 14 Gewerbeordnung anzeigepflichtig, unterliegt aber außerdem als geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einer besonderen Erlaubnis nach dem Rechtsberatungs-Gesetz (Art. 1 § 1 I Nr. 5 RBerG).

Bei Erteilung eines Inkassomandates darf das Mitglied eines Einkaufsverbandes mit schuldbefreiender Wirkung nur an den Verband Zahlungen leisten.

Beschränkt sich das Factoring auf die inländischen Forderungen spricht man von Inlandsfactoring (Gegensatz: Exportfactoring).

Ist ein Ausschuß der über die Ausfuhrgewährleistungen der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage jährlich festgesetzter haushaltsrechtlicher Ermächtigungen entscheidet.

Hierbei trifft das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Entscheidungen über Anträge auf Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen, des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

Verfahren und Grundsätze hierfür sind geregelt in den "Richtlinien für die Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen".

Am 1.1.1999 ist die Insolvenzordnung in Deutschland in Kraft getreten. Sie schränkt die Sicherungsrechte von Banken und Sparkassen für eingeräumte Kredite weiter ein. Wegen der Besonderheiten des Factoringgeschäftes ist die Forderungsfinanzierung durch Factoringinstitute von der Insolvenzordnung nicht betroffen.

Factoring für grenzüberschreitende Waren und Dienstleistungsgeschäfte, wird je nach Sitz des Factorkunden als Export- oder Importfactoring bezeichnet. Das Factoringgeschäft wird entweder auf direktem Wege oder unter Einschaltung eines Korrespondenzpartners in den jeweiligen Ländern abgewickelt.

Ist eine Sparte der Kreditversicherung, die die Versicherung von Forderungen aus Investitionsgüterverkäufen und Werklieferungen an Abnehmer im Inland und Ausland vorsieht. Für Export siehe auch: AKV-Invest

Bezeichnung für die Auftragserteilung zum Inkasso.

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