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H

Abkürzung für: Handelsgesetzbuch

Die HE, das x-fache der Jahresnettoprämie, wird maximal in einem Versicherungsjahr vom Versicherer als Entschädigung geleistet. Dies gilt sowohl für einen Schadensfall, als auch für die Summe aller Schadensfälle.

Die HE wird am Anfang des Vertrages für die Entschädigungsleistung nach der Höhe der Mindestprämie bemessen. Übersteigen die effektiven monatlichen Abrechnungen die Mindestprämie, so wird der jeweils gezahlte Gesamtbetrag für die Berechnung der Höchstentschädigungsleistung zugrunde gelegt.

Die Höchstentschädigung eines Kreditversicherungsvertrages ist zumindest am größten Einzelrisiko auszurichten. Die jeweils vereinbarte Höchstentschädigung wird mit der tatsächlich gezahlten Prämie multipliziert.

Beispiel:

  • Geschätzte Jahres-Nettoprämie 30.000 Euro
  • Vereinbarte Höchstentschädigung: 20-fache 600.000 Euro
  • Größtes Einzelrisiko 1.000.000 Euro
  • Abzüglich Selbstbehalt (z. B. 25%) 250.000 Euro
  • Unterdeckung im Insolvenzfall 150.000 Euro

In diesem Beispiel müsste mindestens die 25-fache Höchstentschädigung vereinbart werden, um im Insolvenzfall allein das größte Einzelrisiko abgesichert zu haben. Da es außerdem im gleichen Versicherungsjahr zu weiteren Schadenfällen kommen kann, müsste die Höchstentschädigung auf das 30-fache erhöht werden. Die Erhöhung der Höchstentschädigung wirkt sich kalkulatorisch prämienerhöhend aus.

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