Glossar
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F
Fabrikationsrisiko / Fabrikationsrisikodeckung
siehe: Selbstkostendeckung beim Fabrikationsrisiko
Fachmakler
siehe: Kreditversicherungsmakler
siehe: Factoringmakler
Factoring
Unter Factoring versteht man den Kauf von Geldforderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungsgeschäften durch eine Factoringgesellschaft auch Factor genannt.
Das klassische Factoring stellt eine flexible Forderungsfinanzierung (Finanzierungsfunktion) dar, die Debitorenrisiken (zu 100%) absichert (Delkrederefunktion) und den Forderungsverkäufer in den Bereichen Verwaltung und Inkasso entlastet (Dienstleistungsfunktion).
Nicht in jedem Fall sind Unternehmen, die Forderungen veräußern wollen, jedoch daran interessiert, alle Funktionen des Factorings zu nutzen. Wird jeweils nur eine Funktion genutzt, spricht man nicht mehr von Factoring sondern von:
- Zessionskredit bei ausschließlicher Finanzierung.
- Kreditversicherung bei ausschließlicher Übernahme des Forderungsausfallrisikos (Delkredere).
- EDV-Service mit Inkassomandat bei ausschließlicher Übernahme der Dienstleistung.
- Bei Ausklammerung des Ausfallrisikos liegt unechtes Factoring bzw. Factoring ohne Delkredere vor.
Factoringbroker
siehe: Factoringmakler
Factoringgebühr
Preis für die Übernahme des Ausfallrisikos und des Debitorenmanagements durch den Factor. Er richtet sich nach Risiko und Arbeitsaufwand.
Factoringgesellschaft / Factoringinstitut
siehe: Factor
Factoring-Kalkulator
Mit Hilfe des Factoring-Kalkulators können sich Factoring-Interessenten errechnen lassen, in welcher Preisspanne Factoringgebühr, Factoring-Zins und Prüfgebühr liegen. Der Factoring-Interessent kann für sein Umsatz- und Forderungsgerüst online über das Internet eine Preisindikation bestimmen lassen, indem er seine Daten anonym verarbeiten lässt.
Factoring-Kooperation
Factoringinstitute wickeln internationales Factoring häufig in Zusammenarbeit mit Korrespondenzpartnern in den jeweiligen Ländern ab. Weltweit operieren drei internationale Factoringkooperationen: Factors Chain International (FCI), International Factors Group (IFG) und Heller Group.
Factoringverbände
Wirtschaftsverbände zur Förderung der geschäftlichen Interessen der Factoringinstitute in Deutschland.
Deutsche Factoring-Verband e. V., Behrenstaße 73, 10117 Berlin
Bundesverband Factoring für den Mittelstand, Aarstraße 68, D-65623 Hahnstätten
Factoringmakler (Factoringbroker)
Factoringmakler sind spezialisierte Makler, die nach dem Grundsatz des best advice und in Anlehnung an das Sachwalterurteil des BGH treuhänderisch für den Factoringkunden tätig sind und ausschließlich dessen Interessen zu vertreten haben.
Fälligkeit
Ein Anspruch wird fällig, sobald der Schuldner auf Verlangen des Gläubigers leisten muß. Der Zeitpunkt der Fälligkeit ist je nach dem Inhalt des entsprechenden Rechtsgeschäfts verschieden; ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken (§ 271 BGB). Die Fälligkeit ist Voraussetzung für Eintritt des Schuldnerverzugs.
Fälligkeits-Factoring (Maturity-Factoring)
Verzichtet der Factoringkunde auf die Bevorschussung der Forderung, handelt es sich um sogenanntes Fälligkeits-Factoring (Maturity-Factoring). Der Anschlusskunde erhält vom Factor Geld, wenn Zahlungen der Kunden eingegangen sind. Verweigert der Kunde die Zahlung ohne nachvollziehbaren Grund, muss der Factor nach Ablauf einer vereinbarten Frist (90-120 Tage nach vereinbarter Fälligkeit) den offenen Betrag ausgleichen.
Fakturadeckung
Forderungen sind bereits ab Lieferung oder ab vollständig erbrachter Leistung versichert, wenn diese Forderungen spätestens innerhalb der im Versicherungsschein angegebenen Frist fakturiert werden und die sonstigen Voraussetzungen des entsprechenden § über den Umfang des Versicherungsschutzes vorliegen.
Im Ausland besteht der Versicherungsschutz ab Lieferung und Leistung, wenn die Faktura innerhalb von 4 Wochen erfolgt ist (§ 2 AVB).
Festprämie
siehe: Prämienberechnung
Finanzkredit
Ist ein Geldkredit ohne Zusammenhang mit einem Warengeschäft oder einer Dienstleistung und in der Kreditversicherung nicht absicherbar.
Folgeprüfung
Hiermit wird die vom Kreditversicherer in regelmäßigen Abstand durchgeführte Überprüfung der Bonität der benannten Kunden aller Versicherungsnehmer bezeichnet.
Forderungsabtretung
siehe: Zession und Globalzession
Forderungsfinanzierung
siehe: Factoring
Forderungsfranchise
Eine Entschädigungsverpflichtung des Versicherers besteht nur, wenn die versicherte Gesamtforderung gegenüber einem Kunden bei Eintritt des Versicherungsfalles einen Betrag in Höhe von EUR X übersteigtForderungsfranchise
Forfaitierung
Eng verwandt mit dem Einzelfactoring ist die sogenannte Forfaitierung.
Hierbei werden mittel- bis langfristige Exportforderungen - vornehmlich auf Wechsel- und Akkreditivbasis - zu Festzinssätzen "im Bausch und Bogen" (à forfait) regresslos verkauft und finanziert. Interessant ist diese Art der Finanzierung auch deshalb, weil man auf diese Art und Weise Forderungen gegenüber Abnehmern aus Osteuropa, Ländern in Nah- und Fernost, Amerika sowie Afrika mit Laufzeiten bis zu 7 Jahren finanzieren kann. Forderungen gegenüber Abnehmern in OECD-Ländern können bis zu 10 Jahre finanziert werden. Durch die Forfaitierung einer Forderungen werden neben den wirtschaftlichen auch politische Risiken abgesichert zudem entfällt das Währungsrisiko bei Geschäften, die in Fremdwährung fakturiert werden.
Franchise
Hierbei handelt es sich um eine durch Bagatellklausel abgesicherte Vereinbarung über Haftungseintritt der Versicherung erst beim Überschreiten einer bestimmten Schadenshöhe. (Erhöhung der Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers). Kleinere Schäden sollen wegen eines unangemessenen Verwaltungsaufwandes von der Regulierung ausgeschlossen werden.
Formen der Franchise sind die Abzugsfranchise (Entschädigungsfranchise) und die Integralfranchise (Forderungsfranchise).
Full-Factoring (Full-Service-Factoring)
Ist klassisches Factoring mit flexibler Forderungsfinanzierung (Finanzierungsfunktion), Übernahme der Debitorenrisiken zu 100% (Delkrederefunktion) und Übernahme der Dienstleistung (Verwaltung, Mahnwesen, Inkasso) durch den Factor.
Fungibilität
Marktgängigkeit von Sachen und Rechten. F. liegt vor, wenn die Sachen oder Rechte bei gleichbleibender Beschaffenheit nach Zahl, Maß oder Gewicht im Handelsverkehr bestimmt werden und durch jede andere Sache bzw. jedes andere Recht der gleichen Gattung und Menge ersetzt werden können. Die F. einer Ware ist Voraussetzung für ihren börsenmäßigen Handel (Börsengeschäfte). Fungible Rechte, die Ansprüche aus verbrieften Kapitalformen verkörpern, heißen Effekten.
