Service

Hotline 06182-9615-34

Sie befinden sich hier: HRP Glossar

Glossar

A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z

 

D

Schutz des einzelnen vor Beeinträchtigungen seines Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung, kraft dessen jeder Bürger grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten bestimmen darf. Rechtsgrundlage ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

in der Buchführung gebrauchter Ausdruck für Warenschuldner oder Kunden, die die Waren vom Lieferer auf Kredit beziehen (Schuldner). - 1. In der Bilanz im Umlaufvermögen zu aktivieren: "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen". Saldierung mit Kreditoren oder Habenposten innerhalb der Debitoren verboten. - 2. In der Buchhaltung werden die Debitoren für die ihnen auf Kredit gelieferten Waren belastet und erkannt für ihre Zahlungen. Das Debitoren-Konto ist ein Sachkonto, Sammelkonto für alle Debitoren; die Einzelbeträge stehen im Kontokorrent, das als Buch (Nebenbuch) oder Kundenkartei geführt werden kann.

Kundenbuchhaltung: Überwachung und Buchung der Zahlungseingänge, wird im Rahmen des Factoringvertrages vom Factor übernommen.

Hierunter kann zum einen die Institution verstanden werden, die sich mit dem Führen der Kundenbuchhaltung und den damit zusammenhängenden Tätigkeiten (Bonitätsprüfung, Mahnwesen, Inkasso) befasst. Als Tätigkeit umfasst das Debitorenmanagement alle notwendigen Vorgänge der Planung, Durchsetzung, Kontrolle und Steuerung um die gesetzten Zielsetzungen zu erreichen. Factoringgesellschaften bieten im Rahmen des Full-Factoring (Full-Service-Factoring) die Möglichkeit, das Debitorenmanagement mittels Outsourcing auszulagern.

Haftung des Factors für teilweisen oder vollständigen Forderungsverlust durch Zahlungsunfähigkeit eines Abnehmers. Die Zahlungsunfähigkeit gilt nach einer festgelegten Frist ohne besonderen Nachweis als eingetreten, wenn der Abnehmer nicht gezahlt und keine Einwände gegen seine Zahlungspflicht erhoben hatte.

Ist ein Einkaufsverband, der gegenüber Lieferanten die Haftung für das Risiko eines Zahlungsausfall (Delkredere) der angeschlossenen Mitglieder übernimmt.

Hierunter fallen folgende Versicherungen:

- Warenkreditversicherung
- Ausfuhrkreditversicherung
- Investitionsgüterkreditversicherung
- Ausfuhrkreditversicherung für Investitionsgüter
- Einzelforderungsabsicherung
- Einzeldebitorenabsicherung

Bezeichnet in der Kreditversicherung die Mitversicherung der Forderungen ausländischer Tochterunternehmen des Versicherungsnehmers.

LiveZilla Live Help
bookmark at mister wongbookmark at del.icio.usbookmark at digg.combookmark at furl.netbookmark at linksilo.debookmark at reddit.combookmark at spurl.netbookmark at technorati.com