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B  

Abkürzung für: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen

siehe: Versicherungsschutz

Hierunter ist der Versicherungsschutz für vom Kreditversicherer namentlich auf ihre Bonität geprüfte Abnehmer des Versicherungsnehmers zu verstehen im Unterschied zu den Unbenannten Kunden (siehe Pauschalteil).

Im Rahmen der Kreditversicherung sind Forderungen gegenüber inländischen Abnehmern nur auch dann versichert, wenn und soweit der Versicherungsnehmer den einfachen Eigentumsvorbehalt und seine Erweiterungsformen wirksam vereinbart hat. Soweit der Versicherungsnehmer die Erweiterungsformen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch nicht eingearbeitet hat, kann er beim Kreditversicherer für das erste Versicherungsjahr um eine Befreiung hinsichtlich der Erweiterungsformen ersuchen. Die Vereinbarung des einfachen Eigentumsvorbehalts wird vom Kreditversicherer grundsätzlich verlangt.

Die Versicherungsschutz kann auf die bereits bei Vertragsbeginn bestehenden Forderungen ausgeweitet werden. Diese Forderungen können grundsätzlich nur eingeschlossen werden, wenn sie jünger sind als das vereinbarte Äußerste Kreditziel.

Es können unterschiedliche Äußerste Kreditziele vereinbart werden, z. B. 4 Monate für offene Forderungen, 5 Monate für Wechselforderungen, 7 Monate für Valutierungen, 10 Monate für aus dem Kommissionslager entnommene Ware, 12 Monate für Ausstellungsware.

Bei Vertragsbeginn können diese Forderungen grundsätzlich nur bei den Kunden mitversichert werden, deren älteste Forderung kleiner ist als das jeweilig vereinbarte Äußerste Kreditziel.

Die Überschreitung des Äußersten Kreditziels bewirkt eine automatische Aufhebung des Versicherungsschutzes für zukünftige Lieferungen bzw. Leistungen und verlangt vom Kunden eine sogenannte Kreditzielüberschreitungsmeldung. Der Miteinschluß bestehender Forderungen, die älter sind als das Äußerste Kreditziel, würde zu einer automatischen Aufhebung des Versicherungsschutzes führen.

Liegen bei Vertragsbeginn solche Überfälligkeiten vor, ist also grundsätzlich eine Mitversicherung dieser bestehenden Forderungen ausgeschlossen und der Versicherer ist zudem aufgrund kaufmännischer Sorgfaltspflicht über das Zahlungsverhalten dieses Kunden in Kenntnis zu setzen.

In Rahmen eines Mantelvertrages der Kreditversicherung können Tochter- und Beteiligungsgesellschaften mitversichert werden. Der Vorteil liegt u. a. in einem einheitlichen Wording und in einer möglichen Kostendegresssion insbesondere für die mitversicherten Unternehmen, weil ein größeres Versicherungsvolumen eine günstigere Prämienkalkulation zur Folge hat.

Versicherungstechnisch handelt es sich bei der mitversicherten Gesellschaft um eine Versicherung für fremde Rechnung, d. h. der Versicherungsnehmer deckt in eigenem Namen das Interesse eines anderen, des Versicherten (§74 VVG).

Abkürzung für: Bürgerliches Gesetzbuch

siehe: Window-Dressing

Hiermit wird in der Kreditversicherung ein vereinbarter Außenstandsbetrag im Pauschalteil bezeichnet, innerhalb dessen ein Abnehmer des Versicherungsnehmers ohne formale Überprüfung beliefert werden kann und hierfür auch Versicherungsschutz besteht.

Im weiteren Sinne Fähigkeit eines institutionellen oder individuellen Schuldners, in der Zukunft seinen Schuldendienstverpflichtungen nachzukommen; im engeren Sinne relative Ertragskraft des Schuldners in der Zukunft, die Quantifizierung des Grades der zukünftigen Schuldendienstfähigkeit eines Schuldners. Letztere ist Ergebnis einer Kreditwürdigkeitsbeurteilung (Kreditwürdigkeitsprüfung, Bonitätsprüfung), im wesentlichen ausgehend von der zu erwartenden Ertragsentwicklung, die von der individuellen Leistungsfähigkeit und von der diese Leistungsfähigkeit beeinflussenden Gesamtentwicklung (z.B. Branchenkonjunktur und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt) determiniert wird. - Schuldner mit einer zweifelsfreien (zweifelhaften) Bonität werden i.d.R. ungesicherte Kredite (Blankokredite) gewährt (nicht gewährt). Zwischen diesen beiden Extremen sind die meisten Kreditengagements einzustufen, die entsprechend dem sich aus den unsicheren Ertragserwartungen ergebenden Risikogehalt durch Sicherheiten (z.B. Bürgschaften, Grundschulden) u.a. Risikoäquivalente (z.B. Risikoprämien und -versicherungen) abgesichert werden. - Vgl. auch Rating. - Auskünfte über die Bonität eines Geschäftspartners erteilen neben den Banken auch Auskunfteien (z.B. Creditreform, Bürgel, Dun & Bradstreet, Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung - SCHUFA).Die laufende Bonitätsprüfung der Debitoren gehört zum Service des Factors.

Prüfung der Bonität eines Kontrahenten vor Vertragsabschluß.
1. Bonitätsprüfung seitens Banken: Vgl. Kreditwürdigkeitsprüfung.
2. Bei maschineller Auftragsbearbeitung vorgenommene Prüfung, ob das dem jeweiligen Kunden eingeräumte Kreditlimit durch die Auftragserfüllung nicht überschritten wird.

Abhängig von der Schadenquote im laufenden Versicherungsjahr reduziert oder erhöht sich der für dieses Jahr vereinbarte Prämiensatz für das darauffolgende Versicherungsjahr je nach Vereinbarung.

Bei Beibehaltung der Buchhaltung und des Mahnwesens beim Lieferanten liegt sogenanntes Bulk Factoring (auch Inhouse Factoring genannt) vor. Hierbei führt der Factorkunde weiterhin die Buchhaltung und übernimmt das Inkasso als Treuhänder für den Factor, der durch den Ankauf Eigentümer der Forderung geworden ist.

Aufgabe der BaFin ist die Aufsicht im öffentlichen Interesse über Banken und Versicherer sowie Finanzdienstleister und den Wertpapierhandel.

siehe: Ausfuhrbürgschaften

Sind Deckungen (Ausfuhrgewährleistungen) der Bundesrepublik Deutschland mit denen deutsche Exporteure und Kreditinstitute ihre Käufer- und Länderrisiken aus Exportgeschäften absichern können. Zuständig für die Entscheidungen ist der Interministerielle Ausschuß für Ausfuhrgarantien und Ausfuhrbürgschaften (IMA).

Die Euler Hermes Kreditversicherung bearbeitet gemeinsam mit PWC Deutsche Revision AG die Ausfuhrgewährleistungen der Bundesrepublik Deutschland.

siehe: Ausfuhrgarantien

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