Bilanzielle Anforderungen an das Unternehmen bei Inhouse-Factoring
Bei einem Inhouse-Verfahren sind die Anforderungen an das Unternehmen höher als bei klassischem Standard-Factoring.
Grund dafür ist, dass der Factor, die Buchhaltung und das Mahnwesen weiterhin treuhänderisch von dem Unternehmen ausführen lässt. Die Abläufe im Unternehmen müssen klar definiert, Zuständigkeiten exakt beschrieben und in der Ausführung höchste Sorgfältigkeit gewährleistet sein.
Weitere Punkte sind:
Gute Eigenkapitalquote (haftend)
Gesunde Ertragslage
Entsprechen Eigenkapitalverhältnisse nicht den Anforderungen (jedoch nicht negativ), sind diese herzustellen durch: Werthaltigen Vertragsbeitritt, Darlehensbelassungserklärungen
Können Eigenkapitalverhältnisse zunächst nicht den Anforderungen entsprechend hergestellt werden, dann: Sehr starke Ertragslage erforderlich und Planzahlen, die gesunde Ertragserwartung dokumentieren in Verbindung mit schriftlicher Erklärung, dass zukünftige Gewinne im Unternehmen verbleiben, bis erforderliche Eigenkapitalverhältnisse erfüllt sind
Debitoren müssen breite Streuung haben und eine gute Bonität (VC Rating bis 250/prüft Factor)
Keine forderungsgefährdenden Vereinbarungen (Rahmenverträge, Zentralregulierungen, besondere Garantieleistungen, Bonusvereinbarungen, VOB etc.), es sei denn, Risikominderung ist möglich.
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