Einkaufs- und Importfinanzierung
Je nach Gepflogenheit kann sich eine Einkaufs- und Importfinanzierung unterschiedlich darstellen:
- Der Lieferant ist oder wird Factoring-Kunde des ausländischen Exporteurs. Innerhalb eines festgelegten Abnehmerkreditlimits durch den Import-Factor wird die Bezahlung der Lieferung garantiert. Der Lieferant verkauft somit seine Forderung an seinen Export-Factor und erhält sofort sein Geld. Der Einzug dieser Forderung erfolgt dann durch den Import-Factor bei dessen Kunden.
- Der ausländische Lieferant verlangt die Erstellung eines Akkreditivs. Der inländische Abnehmer und Factorngnehmer lässt über seinen Factor das Akkreditiv erstellen und kann somit die entsprechenden Waren beziehen.
- Mit dem Liefernten ist vereinbart, die Ware auf Basis "Kasse gegen Dokument" zu beziehen. Die Dokumente werden über den Export-Factor dem Import-Factor zur Aufnahme und Abwicklung überlassen.
- Der Lieferant verlangt eine Zahlungsgarantie oder sofortige Bezahlung bei Anlieferung. Der Factor kann gegenüber dem Lieferanten die gewünschte Garantie abgeben oder dem Lieferanten bei Anlieferung der Ware sofort das Geld per Scheck oder telegrafischer Überweisung zukommen lassen.
Es gibt Gesellschaften am deutschen Factoringmarkt, die sich aussschließlich auf diese Art der Finanzierung spezialisiert haben.
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