Die drei Säulen des Factoring
1. Liquidität
Durch den Verkauf der Forderungen findet beim Factoringnehmer in der Bilanz ein Aktivtausch statt. Das in Forderungen aus Warenlieferungen oder Leistungen gebundene Kapital wird kurzfristig in sofort verfügbare Geldwerte (Guthaben) umgewandelt und somit schon vor Fälligkeit der Forderungen freigesetzt.
Der Vorteil liegt auf der Hand: Diese Kapitalfreisetzung bringt für den Factoringnehmer eine erhöhte Flexibilität in seiner finanziellen Disposition mit sich.
- Sofortige Liquidität durch Auszahlung, i. d. R. zwischen 75 % - 90 % der jeweilig angekauften Rechnungsbeträge im Rahmen der gezeichneten Limite der Debitoren
- Zusätzliche Ertragsmöglichkeiten (Boni, Mengenrabatt, Sonderkonditionen)
- Teilabbau der Bankverbindlichkeiten (freie Linien)
- Bilanzverkürzung – Verbesserung der Bilanzrelationen
- Gewerbesteuereinsparungen – Verringerung der Dauerschuldzinsen
- Verbesserung des Bonitätsbildes des eigenen Unternehmens
- Bessere Verhandlungsposition bei der Bank – durch besseres Rating
- Keine Beschränkung der Umsatzausweitung – umsatzkongruente Finanzierung
- Die Gewährung von längeren Zahlungszielen kann geprüft werden
- Rentabilitätsverbesserung infolge Erhöhung der Umschlaggeschwindigkeit des Geldes
2. Die 100 %-ige Risikoabsicherung beim Forderungsausfall (sog. Delkrederefunktion)
Bei Factoring wird für jeden Abnehmer (Debitor) eine Abnehmerlimit festgesetzt. Grundlage hierfür ist sowohl der Bedarf des Factoringnehmers, der seinen Lieferumfang abschätzt als auch die Bonität des Abnehmers (Debitors).
Im Laufe eines Factoringverfahrens behält sich der Factor das Recht vor, Limite ganz zu streichen oder zu verändern. Auf die Forderungen, vor Streichung oder Veränderung vom Factor angekauft wurden, bleiben diese Maßnahmen des Factors ohne Einfluss.
- Kein Forderungsausfall mehr als latentes Risiko - hohe Kalkulierbarkeit
- Garantierte Zahlung – i. d. R. 120 Tage nach Forderungsfälligkeit (sog. Delkrederefall)
- Keine Nachweispflicht über die Zahlungsfähigkeit der Abnehmer
- Optimale Informationen über Bonität der Debitoren
- Rechtsverfolgung durch den Factor (In- und Ausland)
- Keine Akkreditive erforderlich - Einsparung der Akkreditivkosten
- Steuerungsmöglichkeiten für ein ausgewogenes Kundenportfolio
- Verringertes Produktionsrisiko
3. Dienstleistung durch den Faktor - Entlastung auf der Verwaltungsseite
Durch den Kauf der Forderungen erwirbt der Factor die Forderungen und wird für die buchführungspflichtig. Der Factoringnehmer wird von dieser Pflicht befreit und muss seine Forderungen nicht mehr einzeln buchen.
Der Factoringnehmer führt lediglich noch ein Konto "Forderungen an Factor", auf dem der Kaufpreiseinbehalt erscheint, sowie ein Konto "Forderungen an Kunden" (Abnehmer, Debitor), auf dem die Summer der nicht angekauften Forderungen geführt wird.
- Debitorenbuchhaltung beim Factor
- Einholen von Auskünften durch Factor
- Bonitätsbeurteilung der Abnehmer durch Factor
- Debitorenüberwachung durch Factor
- Kurzfristige Info bei verschlechternder Zahlungsweise der Debitoren durch Factor
- Mahnwesen in Abstimmung mit Ihnen durch Factor - Inkasso durch Factor
- Statistiken - Offene Postenliste – Kontoauszüge durch Factor
- Rechnungsversand im Standardverfahren durch Factor
- Anfallende Korrespondenz und Telefonate in der entsprechenden Fremdsprache
- Rechtliches Know-how, insbesondere im Auslandsgeschäft
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