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Kosten | Ein Beispiel

Es gibt ein flexibles Gebührensystem, das heißt, dass die Stundungsgebühren für die Verlängerungszeiträume für den jeweiligen Kunden gesondert ermittelt werden.

Der Wareneinkaufsfinanzierer nutzt grundsätzlich die gebotenen Möglichkeiten der Ziehung von Skonto.

Je nach Bonität und Umsatzvolumen sind die Gebühren für die 
      
      3 Stundungszeiträume, wie nachfolgend dargestellt, gestaffelt:

  • vom 01. – 30. Tag - 0 Gebühr
  • vom 31. – 60. Tag - 0,50 % bis 1,25 %
    (dies entspricht einer Tagesgebühr von 0,016 % bis 0,041 %)
     
  • vom 61. – 90. Tag - 0,75 % bis 1,5 %
    (dies entspricht einer Tagesgebühr von  0,025 % bis 0,05 %)
  • vom 91. – 120. Tag - 1,00 % bis 1,75 %
    (dies entspricht einer Tagesgebühr  von 0,033 % bist 0,058 %)

Die hier aufgeführten Zinssätze werden von dem Wareneinkaufsfinanzierer immer wieder angepasst.



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